Liebes Forum,
mir fehlen mal wieder die Worte in Bezug auf den MDK. Ganz streng formaljuristisch ist der unten angegebene Casus zwar möglicherweise richtig, fassungslos bin ich trotzdem.
Der Fall [Epikrise, Auszug]:
[der Patient] wurde per Rettungsdienst notarztbegleitet bereits komatös und präfinal zu uns gebracht. Vom Notarzt war bereits am Einsatzort mit der Ehefrau des Patienten aufgrund des präfinalen Zustands bei Eintreffen des Rettungsdienstes und der schweren Grunderkrankung des Patienten ein Verzicht auf weitere invasive Maßnahmen und Reanimation besprochen worden. Direkt nach Umlagern des Patienten von der Rettungsdiensttrage wurde dieser asystol und zeigte weite lichtstarre Pupillen. Es wurde auf eine Reanimationsbehandlung verzichtet. [...]
Aufenthalt im KH: 22:45 bis 22:47 Uhr
Gutachten MDK:
Primäre Fehlbelegung. Der Aufenthalt hätte um 1 Tag verkürzt werden können. Grund: Eine physische und organisatorische Eingliederung in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses ist nach vorliegender Aktenlage nicht gegeben...[unter Bezug auf o.a. BSG-Urteil].
Erm...ja. Losgelöst von der bizarren Situation den Patienten überhaupt mitgenommen zu haben...wie soll ich - ohne Ausfallend zu werden - darauf reagieren? "tut uns leid, ist zu früh gestorben, als daß wir eine Kurve hätten anlegen können?"...
Verwirrte Grüße
Alex