• Hallo zusammen!

    Wie ist der Absatz 5 § 2 der Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2015 zu verstehen? "Für Patienten, die im Jahr 2015 aufgenommen werden, gilt bei Wiederaufnahme ab dem 01. Januar 2015 abweichend von Absatz 1 Satz 1 eine Frist von 6 Kalendertagen." Bezieht sich das nur auf die Aufnahmen im Januar? Aber wieso steht dann ab dem 01. Januar? ?(

    Viele Grüße

  • Tag Codierfee

    da steht 1. Januar 2016! Also:

    "Für Patienten, die im Jahr 2015 aufgenommen werden gilt bei Wiederaufnahme ab dem 1. Januar 2016 [...] eine Frist von 6 Kalendertagen"

    Es bezieht sich also nur auf Primäraufnahmen in 2015 und Wiederaufnahmen in 2016, sprich: Wiederaufnahmen nach dem Jahreswechsel 2015/2016. Fälle, die 2015 aufgenommen wurden, können jedoch weit bis in 2016 hineinliegen. Wird der Patient aus 2015 im Februar 2016 entlassen (und die Frist von 120 Tagen ab 1. Aufnahme ist auch noch nicht vorbei), dann gilt für die Fallzusammenführung die verkürzte Wiederaufnahmefrist von 6 Tagen. Deshalb das "ab Januar..."

    Grüße

  • Hallo zusammen,
    weiß schon jemand, wie man die benutzerdefinierten (unbewerteten) PEPPs ab 2015 mit den Krankenkassen verhandeln kann?
    Preis pro Tag oder Bewertungsrelation inkl. der Anzahl der Berechnungstage (analog zu den bewerteten PEPPs)?
    Danke.
    Lux2014

  • Hallo!


    Für Leistungen, die mit den nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene bewerteten Entgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können, und ab dem Jahr 2019 für besondere Einrichtungen nach § 17d Absatz 2 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder zeitraumbezogene Entgelte...


    Genaueres ist wohl nicht geregelt und bezüglich der Ausgestaltung im Einzelnen besteht vermutlich Vertragsfreiheit. Allerdings werden vermutlich die Kassen durchaus konkrete Vorstellungen haben..

    Gruß

  • Hallo liebes Forum,

    ich stehe, glaube ich, gerade auf dem Schlauch. Über eine Hilfestellung freue ich mich...

    In den Klarstellungen zu PEPPV 2015 sind in den Bsp. 13, 18 und 19 Fälle der Tagesklinik dargestellt.

    Bislang haben wir dabei für die TK immer nur Mo-Fr berechnet, in den Beispielen zur PEPP jedoch werden auch WE- Tage durchgezählt. Ist das ein Fehler oder wird das zukünftig dann tatsächlich so berechnet??? Wenn ja, wo finde ich die entsprechende Textpassage dazu?

    Vorab vielen Dank für die Erhellung :)


    Viele grüße

    N.Z.

  • Hallo,

    bei uns gibt es auch 6-tägige Tageskliniken.
    Ich glaube, die Tage ohne Behandlung (z.B. Samstag, Sonntag) müssen bei TK als "Tage ohne Behandlung" bzw. Urlaubstage erfasst werden, sonst gilt auch für TK die 7-Tage-Woche.

    Viele Grüße
    NV