Liebe Kollegen,
folgende Fallkonstellation möchte ich gerne zur Diskussion stellen:
Stationäre Aufnahme einer Patientin mit diffusen Bauchschmerzen; sonographisch Bild eines Ileus bei riesigem zystischen Tumor unklarer Dignität mit kompressiver Wirkung.
Ablehnung weiterer Diagnostik bei betagter Patientin, Stuhlgang unter Laxantientherapie wieder möglich.
Unsere HD: D48.7; MDK fordert K56.6
Wir hatten mit der DKR 002 argumentiert:
DKR 002f:
Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.
Da der Tumor im Vorfeld nicht bekannt war und als Ursache der Beschwerden anzusehen ist, sahen wir diesen als korrekte Hauptdiagnose an. Der MDK sieht in unserer Argumentation "zwei Fehler" ==> Der Ileus sei als eigenständiges Krankheitsbild zu bewerten und nicht als Symptom. Bestätigt wird, das der Ileus Folge des Tumor sei.
Zudem wird augeführt, die Grundkrankheit wäre bei Aufnahme noch nicht bekannt gewesen ( was wir ebenso sehen...).
Welche Hauptdiagnose ist zutreffend?
Herzlichen Dank vorab
Stephan Wegmann