Fallzusammenführung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
      
    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
      
    Ein Patient wird 4 Mal stationär hintereinander mit Unterbrechungen aufgenommen:
      
    Aufenthalt: 28.02.14 – 07.03.14

    Aufenthalt: 13.03.14 – 15.03.14

    Aufenthalt:01.04.14 – 01.04.14

    Aufenthalt 15.04.14 – 19.04.14
      
    Der Patient ist jedes Mal regulär nach Hause entlassen worden und von zu Hause wieder aufgenommen worden. Die Frage wäre, wie die Fallzusammenführung erfolgen soll. Welche Fälle müssten mit welchen zusammengeführt werden? Die ersten zwei Aufenthalte waren Notfallaufnahmen.
      
    Vielen Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr,

    nails

  • Hallo,

    Ihre Schilderung ist leider etwas zu ungenau um die Frage eindeutig beantworten zu können. Da scheinbar keine Verlegungen vorliegen, wäre es wichtig zu wissen welche DRGs (mit Angabe der OGVD) für die einzelnen Aufenthalte kodiert wurden und ob diese im kausalen Zusammenhang (Stichwort: Wiederaufnahme bei gleicher Basis DRG, Partitionswechsel oder Komplikation) stehen. Grundsätzlich ist bei den Fallzusammenführungen immer chronologisch vor zu gehen.

    Die genauen Regeln lassen sich in § 2 FPV nachlesen.

    Ich hoffe ich konnte helfen!

  • Hallo Medicos,

    anbei die Angaben ergänzend:

    Aufenthalt: 28.02.14 – 07.03.14 (F71B; OGVD 9; Partition M)

    Aufenthalt: 13.03.14 – 15.03.14 (F71B; OGVD 9; Partition M)

    Aufenthalt:01.04.14 – 01.04.14 (F71B; OGVD 9; Partition M)

    Aufenthalt 15.04.14 – 19.04.14 (F50A; OGVD 8; Partition O)

    Vielen Dank

  • Hallo!

    jetzt etwas komplexer:

    wie sieht es denn aus wenn Aufenthalt 3 und 4 schon zusammengelegt wurden und jetzt Aufenthalt 2 vom MDK auch dazugelegt werden soll, und mehr als 30 Tage von Aufenthalt 4, nicht aber von Aufenthalt 3 entfernt war? Ist in jedem Fall über der OGVD, zwei und drei waren wie im Fall oben M, 4 war O....

  • Hallo,
    ich fürchte das ist jetzt etwas zu komplex. Die Betrachtung muss von vorne nach hinten (chronologische Reihenfolge) vorgenommen werden.
    Vielleicht zählen Sie die einzelnen Aufenthalte nach der zeitlichen Reihenfolge auf?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Fall 1: Eintagesfall 24.03.11 (stationär), OGVD 1, Partition A

    Fall 2: 14.04. - 16.04. 2011 Partition A

    Fall 3. 10.05. - 03-06-2011 Partition O

    Alle in der gleichen MDC (I), Fall 2 und 3 wurden zusammenglegt, jetzt soll noch Fall eins dazu.

    Danke schonmal!

  • Hallo,
    der Knackpunkt ist die 1tages-DRG. Z.B. B70I. Da gibt es keine Grenzverweildauer. Pech für die Kasse. Da kann aus "technischen Gründen" nicht zusammengeführt werden.

    Gruß ganss