Ambulante oder stationäre PTA

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    kurze Frage an die Angiologen und / oder Radiologen im Forum:

    Sind Ihnen Quellen / Leitlinien bekannt, die die retrograde PTA der Arteria femoralis superficialis als stationär verteidigen lassen?

    Laut Aussage unserer Radiologen besteht ein erhöhtes Risiko bei der Intervention, so das eine ambulante Leistungserbrigung des Kat. 2 - Eingriffs ausscheidet.

    Frohe Ostern und herzlichen Dank vorab.

    Stephan Wegmann

  • Hallo,
    wenn schon was im AOP-Katalog steht, warum soll das dann stationär sein? Entscheidend sind die dokumentierten medizinischen Gründe. Welches Risiko ist erhöht? Was wurde getan, um das Risiko zu minimieren bzw. wie wurde der Patient überwacht, um beim Eintreffen des Risikos sofort handeln zu können?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo, Herr Horndasch

    danke für Ihre Rückmeldung. Ich werde die Radiologen erst nach Ostern wieder befragen können. Deren initial Rückmeldung war der Verweis auf das erhöhte Interventionsrisiko bei retragradem Vorgehen.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo,

    kann denn jemand wirklich sagen, warum eine Leistung im 115b-Katalog drinsteht - oder eben auch nicht?
    Wäre es nicht mal an der Zeit, diesen Katalog aufzuräumen - nach medizinischen Kriterien, und nicht nach (verbands-)politischem Gusto - und anzupassen an den nun vom BSG postulierten Zwang zur ambulanten Durchführung?

    Viele Grüße,
    fimuc

  • Guten Morgen,

    insbesondere halte ich den Umgang mit dem AOP - Katalog unter dem Aspekt für schiewerig, das selbst der MDK an einigen Stellen aus medizinischen Gründen von der Bewertung als ambulante Leistung abweicht und die Eingriffe (z.B. Hernien) als kurzstationär plausibel bezeichnet.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Fimuc, hallo Hr. Wegmann,

    die im AOP-Katalog unter Kategorie 2 verzeichneten Eingriffe waren nach den ursprünglichen Gedanken eigentlich die, bei denen über die stationäre Durchführung nicht zu diskutieren war, ebenso wie die der Kategorie 1, von Ausnahmen abgesehen (GAEP-Kriterien), ambulant durchzuführen sind. Leider hat das BSG in seiner grenzenlosen Weisheit unter dem Motto "ambulant vor stationär" die Kategorisierung dahingehend misinterpretiert, das auch Kategorie 2-Eingriffe grundsätzlich ambulant durchführbar sind, da ja davon die Rede ist, dass diese ambulant oder stationär durchführbar sind.

    Nach Auskunft der DKG ist die Problematik dort durchaus bewusst, aber seitens der Kassen wird diese Entscheidung natürlich gern aufgenommen und als Verhandlungsmasse genutzt.

    Viele Grüße

    Medman2