toxische Wirkung von Alkohol oder akuter Rausch

  • Hallo,

    aus dem \"Kommentar\" zur DKR 0501e entnehme ich: \"dabei sollte zur Kodierung des Rausches eher die F-Diagnose gewählt werden, da die Einnahme der toxischen Substanz in der Regel weder irrtümlich noch unsachgemäß erfolgt\"...

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo -

    m.E. das Buch der DKVG. Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Herr Horndasch,

    es handelt sich um das Buch \"Kommentierung der Deutschen Kodierrichtlinien\", von der Deutschen Krankenhaus Verlagsgesellschaft.

    Der genannte \"Kommentar\" zur DKR 0501e ist unterhalb der Ruprik \"akute Intoxikatikon (akuter Rausch) gelb hinterlegt zu finden.

    mfG
    Einsparungprinz

  • Hallo allerseits,

    Zitat

    die Anwendung war zweifelsfrei unsachgemäss.

    wieso das denn?! Wenn sich jemand betrinkt, dann tut er das in aller Regel relativ sachgemäß, indem er den Alkohol nämlich dahin kippt, wo er seine Wirkung entfaltet, also in den Schlund und nicht etwa auf die Füße. Dasselbe trifft sinngemäß auch bei der Anwendung von Cannabis und anderen Drogen zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo an alle \"Vorredner\"

    und natürlich auch an alle Anderen. Wenn ich als \"Neuling\" zu den Fragen der \"alten Hasen\" auch mal was sagen darf?

    Wir haben desöfteren Patienten , die stationär kommen wegen der Einnahme von Cannabis(oder anderen Drogen) und Alkohol und kodieren immer die F-Nummer.
    Meist kommen die Leute im akuten Rausch.

    Schönen Abend noch und :i_drink: ,bitte ohne \"Zusatzmedikamente\" Medicus

  • Guten Morgen zusammen,

    eins verstehe ich nicht, wie kann die Einnahme von Drogen sachgemäß erfolgt sein, wenn ich anschließend im Krankenhaus lande. Man ist sich i. d. R. schließlich der Wirkung von Drogen bewußt und hat sicherlich nicht vor sich in einen ggf. sogar lebensgefährlichen Zustand zu versetzen. Wenn ich statt 1 Schlaftablette gleich 10 schlucke, würde ich das auch nicht mehr als sachgemäß bezeichnen.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo Herr Horndasch,

    bei der Entscheidung ob F... oder T... kommt es doch vielmehr darauf an, was für Auswirkungen vorliegen bzw. was für eine Therapie indiziert ist.
    Die Bezeichnungen der Codes helfen da nicht weiter, da Intoxikation (so genannt im Beriech F...) = Vergiftung (~ T...)
    ABER Kapitel V. = Psychische und Verhaltensstörungen und Kapitel XIX. = Vergiftungen...

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo allerseits,

    Zitat

    Wenn ich statt 1 Schlaftablette gleich 10 schlucke, würde ich das auch nicht mehr als sachgemäß bezeichnen.

    das kommt doch wohl darauf an, wie lange Sie schlafen wollten, oder...?

    Das entscheidende Kriterium der DKR zur Differenzierung ist doch nicht der Aspekt der \"unsachgemäßen Einnahme\" (wollen Sie ernsthaft einen \"sachgemäßen Alkoholrausch\" definieren? Sollten auf Schnapsflaschen vielleicht Dosierungsanleitungen stehen? ), sondern vielmehr die Frage nach dem Ziel der Drogeneinnahme: geht es primär um die Erzeugung eines Rauschzustandes, dann ist der Kode aus ICD-Kapitel V zutreffend. Wurde die Droge hingegen als \"Medikament\" (z.B. zur Schmerzbehandlung) verwendet und der Rauschzustand war eine ungewollte Nebenwirkung, dann wird ein passender Kode aus Kapitel XIX als Hauptdiagnose verwendet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo und Guten Abend,

    melde mich auch noch mal zu Wort.Welche Meinung hat denn Herr Selter zu dem Thema \"Wann die \"T\" und wann die \"F\"-Nummer kodiert werden soll. Wie interpretieren Sie, Herr Selter die Formulierungen in den DKR bzw. im ICD?

    Schon mal schönen Dank und einen schönen Abend. Medicus