Hallo liebe Mitstreiter
derzeit bekommen wir schon die ersten Gutachten aus dem Jahre 2015. Bei einigen Fällen haben wir Widersprüche an die Krankenkassen versandt, mit dabei ein Umschlag für den MDK, der den Widerspruch enthält.
Diese werden nun von einigen Krankenkassen zurück gesandt, mit dem Vermerk:
"Rechtsgrundlage für die Prüfung bildet die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), welche für Fälle mit Aufnahmetag ab 01.01.2015 gilt. Die PrüfvV regelt kein Widerspruchsverfahren. Daher ist mit Erstellung des Leistungsbescheides der Sachverhalt abschließend durch uns entschieden. Zu unserer Entlastung senden wir Ihnen Ihre Unterlagen wieder zurück."
Wie verfahren nun andere Krankenhäuser damit? Gehen die Gutachten dann gleich in die Klageprüfung? Ist es rechtens, dass in den 9 Monaten keine Widersprüche mehr akzeptiert werden müssen?
Einen sonnigen Nachmittag wünscht
DanieKK