Hallo,
es ist schon so wie Hr. Lennertz schreibt. Das "erweiterte" Gutachten ist zeitgleich mit der Rückforderung/Leistungsentscheidung der Kasse eingegangen. Damit wäre das Prüfverfahren abgeschlossen und wir können keine Unterlagen nachreichen oder einen Widerspruch schicken.
Gem PrüfvV hätten wir zu irgendeinem Zeitpunkt die Benachrichtigung über eben diese Erweiterung bekommen müssen. Spätestens mit Übersendung des Gutachtens, hätte uns die Kasse die Möglichkeit einräumen müssen Unterlagen nachzureichen. Da dies alles nicht geschehen ist, liegt hier meiner Meinung nach der Fehler.
Ich muss aber zugeben, ich bin nach wie vor verunsichert, weil mir ja nun eine neue Püfanzeige des MDK vorliegt, sich diese aber (abgesehen von der Fragestellung) nicht von der ersten unterscheidet...
Viele Grüße