Guten Tag,
1. darf / muss ein Ausrufezeichencode (in diesem Fall B96.3) angegeben werden, auch wenn KEINE antibiotische Therapie erfolgt?
2. Würde eine Therapieempfehlung (z.B. weil Befund erst kurz vor Entlassung kam) zum Kodieren eines Keims (z.B. B37.1) ausreichen?
Vielen Dank!