U- Kodes und deren Anwendung

  • Hallo Forum,

    uns stellt sich im Rahmen einer Klageerhebung die Frage, wie der ICD Schlüssel U80.4 zu kodieren ist.
    Müssen alle im Schlüssel verwendeten Keime vorhanden sein, oder ist es ausreichend einen Keim in unserem Fall Escherichia ( B96.2) mit Aerober Kultur ( U80.4) im Nachweis mit der entsprechenden Resistenz zu beweisen und entsprechend zu behandeln?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es sind nicht alle Keime nachzuweisen. Das "und" bei der Keimaufzählung bedeutet "oder". Letztlich bedeutet jedes Komma in der Aufzählung auch "oder".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Anna31,

    ist übrigens in DKR D013 festgelegt:

    "„Und” in Titeln
    „Und” steht für „und/oder”. Zum Beispiel sind in der Schlüsselnummer A18.0† Tuberkulose der Knochen und Gelenke die Fälle „Tuberkulose der Knochen”, „Tuberkulose der Gelenke” und „Tuberkulose der Knochen und Gelenke” zu klassifizieren."

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (1. März 2016 um 00:05)