• Hallo,

    aus einer Diskussion heraus entstand die Frage, ob ich für eine 3 wöchige stationäre Behandlung die F10.6 als HD verwenden kann. Der behandelnde Arzt meine es wäre eine Verhaltensstörung bei Korsakow Syndrom. Und das die F10.6 nur als ND verwendet werden darf. Welche Erfahrungen habt Ihr zwecks der Kodierung?

    LG

  • Guten Morgen,

    mir nämlich auch. Der Pat. wurde wegen Verdacht auf eine depressive Episode eingewiesen, welche aber nicht bestätigt wurde. Die 10.6. und die F10.2 sind bekannt und auch laut Epi der Grund für den stat. Aufenthalt im Zusammenhang mit Konfabulationen. Er wurde strukturiert und entlassen. Also für mich die F10.6.
    Mich wundert es immer wie diese Regeln entstehen.
    Deswegen bin ich dankbar für Antworten, wenn man selber unsicher wird.

    LG PEPPY

  • Hallo,

    formal gibt es sicherlich keinen Ausschluss der F10.6 als Hauptdiagnose. Wenn allerdings weiterhin eine Alkoholabhängigkeit besteht und behandelt wurde, kann diese als "zugrundeliegende Erkrankung" gemäß PD002 aufgefasst werden und wäre damit die Hauptdiagnose.

    Sie könne aber dem InEK noch bis Ende März im Vorschlagsverfahren vorschlagen, die F1x.6 Diagnosen als Nebendiagnosen in die Funktion "Organische Störungen, amnestisches Syndrom, Alzheimer-Krankheit
    oder sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems" aufzunehmen (wie es beispielsweise für die Wernicke-Enzephalopathie im Zusammenhang mit einer Sucht-HD bereits der Fall ist). Dann würden Fälle mit Korsakow unabhängig davon, ob es Hauptdiagnose ist oder nicht, in die PA15 eingruppiert. Klinisch könnte das meines Erachtens sachgerecht sein, das InEK müsste halt prüfen, ob sich das auch in den Kosten wiederspiegelt. Dazu braucht es aber manchmal den Hinweis von außen. (Ich bin von dieser Konstellation nicht betroffen, daher werde ich keinen entsprechenden Vorschlag einreichen, aber Betroffene sollten keine Hemmung haben, dazu ist m.E. das Vorschlagsverfahren da!)

    Gruß