Hallo zusammen,
die Knappschaft hat uns in einem Fall angemahnt, dass die Daten nach §301 SGB V nicht vollständig übermittelt wurden. Es würden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Ergo- und Musiktherapie) fehlen. Es handelt sich um einen normalen Krankenhauspatienten, also nicht um Rehabehandlung.
Dabei beziehen sie sich auf den u.g. Passus.
In der Vereinbarung zum §301 SGB V Anlage 2 sind diese Leistungen aufgeführt. Ein Schreibtraining im Rahmen der Ergotherapie hätte demnach den Kode g3160.
Auch nach Rückfrage beharrt die Sachbearbeiterin darauf, dass wir als Krankenhaus diese Leistungen übermitteln müssten. Da das das erstmal ist, dass so eine Anfrage kommt (10000 Fälle/Jahr) kommt mir das merkwürdig vor. Die Leistungen der Spezialtherapeuten werden ja über die Psychiatrischen OPS Kodes übermittelt.
Gibt es diese Anfragen auch in anderen Häusern? Hat jemand Informationen dazu?
Herzliche Grüße, helmutwg
301 Krankenhäuser.(1)
Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:
8. Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation