Liebe Mitdenker,
wir erhielten jetzt von einer ganz bestimmten Kasse in zwei Fällen ein Folgegutachten, das die Kasse selbst in Auftrag gegeben hatte, nachdem ihr das erste Gutachten nicht gefallen hatte. In einem der beiden Fälle hatten wir schon im März per Datenträgeraustausch die Mitteilung bekommen, dass die Abrechnung in Ordnung ist und bezahlt wird. Im zweiten Fall hatten wir noch keine Mitteilung, aber der Kasse scheint sie vorgelegen zu haben, denn auch hier stand "Folgegutachten" darüber. Beide Folgegutachten lehnen die stationäre Notwendigkeit der Fälle grundsätzlich ab.
Ungeachtet dessen, dass diese Folgegutachten aus Textbausteinen zusammen gesetzt sind, die den Fällen m.E. nicht gerecht werden, frage ich mich: auf welcher Rechtsgrundlage darf die Kasse das? Und wie sollte sich der Leistungserbringer dazu verhalten? Natürlich können wir klagen, aber muss man das Vorgehen akzeptieren? Ich muss sagen, ich bin ganz schön schockiert von solchem Verhalten der Krankenkasse.
Freundliche Grüße
E. Kosche