Hallo,
ich hatte InEK so verstanden, dass sie den (politischen) Auftrag hatten, dies zu prüfen und genau aus den Gründen, die GW ausgeführt hat.
Gruß
B.W.
Hallo,
ich hatte InEK so verstanden, dass sie den (politischen) Auftrag hatten, dies zu prüfen und genau aus den Gründen, die GW ausgeführt hat.
Gruß
B.W.
Hallo
falls sie mit "politisch" "gesetzlich" meinten, werden sie im Krankenhausstrukturgesetz (Bgbl. 2015, Teil I, Nr. 51, Seite 2231) fündig. Im dort geänderten §17b Abs. 1 Satz 6 KHG steht der Auftrag:
Um mögliche Fehlanreize durch eine systematische Übervergütung der Sachkostenanteile bei voll- und teilstationären Leistungen jährlich zu analysieren und geeignete Maßnahmen zum Abbau vorhandener Übervergütung zu ergreifen, sind auf der Grundlage eines Konzepts des DRG-Instituts bis spätestens zum 30. Juni 2016 sachgerechte Korrekturen der Bewertungsrelationen der Fallpauschalen zu vereinbaren; die Analyse und die geeigneten Maßnahmen sind erstmals bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems für das Jahr 2017 durchzuführen.
Gruß
21.12.2016
Abschlussbericht und Reportbrowser zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2017
21.12.2016
Abschlussbericht und Reportbrowser zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2017
14.12.2016
Vereinbarung Besondere Einrichtungen 2017
13.12.2016
Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2016 zum 31.03.2017
13.12.2016
DRG-Systemzuschlag für 2017 vereinbart
09.12.2016
Dokument Ergänzende Fallbeispiele zur PEPPV 2017 ausgetauscht
09.12.2016
Definitionshandbuch G-DRG-Version 2017: Kompaktversion
09.12.2016
Definitionshandbuch PEPP-Version 2017: Kompaktversion
Guten Tag,
Zunächst ein frohes & gesundes Neues! Auch ich brauche Unterstützung.
Der Fallpauschalenkatalog 2017 des InEKs weist bereits die Vereinbarung zur Korrektur der Anteile der Sachkosten in den Bewertungsrelationen aus. Laut dem Vorgehen des InEK, werden im Ergebnis die Sachkosten für 2017 nach dem vorgelegten Konzept zu 50 % angepasst und in 2018 nochmals um 10%. Das technische Vorgehen zur Anpassung ist mir bekannt. Hat sich jemand hier im Forum mal die Mühe gemacht und auf Basis des bestehenden FP-Katalogs in Zusammenhang mit den Browser-Daten einen FP-Katalog ohne die Anpassung der SKK zu erstellen? Quaisi den "reinen" Umverteilungseffekt zwischen den Kostenarten zurückzurechnen? Ich habe es versucht – leider mit einem Fehler – und stehe mir bei der Lösung dessen nun selbst im Weg. Ich komme nicht über meinen Denkfehler und somit nicht auf die Relativgewichte beim erneuten zurückrechnen (FP-Katalog 2017 mit SKK -> "Zurückrechnung" FP-Katakog 2017 ohne SKK -> Prüfung des Ergebnis durch "Zurückrechnung" gem. InEK Vorgabe und Erreichung des FP-Katalog 2017 mit SKK).
Danke,
Heiser
Hallo,
in der Ergänzungsvereinbarung zur gezielten Absenkung der BR soll das InEK ja eine Liste erstellen mit den KH, welche die nicht abgesenkten FP abrechnen.
Gibt es diese Liste schon?
Wenn ja wo?
Beim InEK und der DKG nicht - zumindest nicht öffentlich...
Danke.