Hallo Stei-di,
ich denke gerade bei der Fallzusammenführung macht ja die OGVD-Prüfung im 2. Fall(aber natürlich nicht nur dort...) erst recht Sinn, da ja die VWD insg. gezählt und somit oft überschritten wird. Da kann doch die Kasse doppelt sparen, erst nur 1 Fall und dann auch noch Tage kürzen. Ausnahme wäre dann nur wenn keine OGVD-Überschreitung entsteht (bei FZF) da denke ich wird gleich mal ersatzweise, falls keine FZF erfolgen könnte, eben gleich mitgeprüft, am besten auch gleich uGVD
hat alles miteinander zu tun
mfG
rokka