Hallo Forum,
ich hätte zwei Fragen zur Abrechnung des ZE01.01 bei chronischen Dialysepatienten:
Frage 1:
Gegebenheiten:
- Der Patient (chronischer Dialysepatient) wird stationär behandelt wegen einer Lungenkrankheit und wird während der Behandlung dialysiert. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung (d.h. die Nierenerkrankung ist nicht ursächlich für die stat. Krankenhausbehandlung)
- Das Krankenhaus hat keine eigene Dialyseeinrichtung, Es wird eine externe Einrichtung in Anspruch genommen.
In diesem Fall hätte das KH keine Möglichkeit das ZE01.01 mit der Krankenkasse abzurechnen, da gemäß § 2 KHEntgG keine allg. Krankenhausleistung, soweit klar…
Wie verhält es sich nun, wenn ein chronischer Dialysepatient zur Shunt-Anlage oder zur Shunt-Revision ins Krankenhaus kommt und im gleichen Aufenthalt nach der Shunt-Anlage eine Dialyse durchgeführt wird? Das KH hat zwar keine eigene Dialyseeinrichtung aber die Nierenerkrankung wäre in diesem Fall ursächlich für die stationäre Aufnahme. Somit wäre es m.E. eine allgemeine Krankenhausleistung und mit der Krankenkasse als ZE abrechenbar. Wie sehen Sie das?
Frage 2:
Gleiche Ausgangssituation wie bei Frage 1. Bei dieser Fragestellung handelt es sich zwar um einen chronischen Dialysepatienten, der aber nicht interkurrent war.Wäre in diesem Fall eine Abrechnung des ZE01.01 mit der Krankenkasse möglich?
Für Ihre Expertenmeinung wäre ich dankbar.
Vielen Dank
nails