Hallo zusammen,
bin neu im Forum und noch recht neu in der Materie - und gehe mit einigen Fragen schwanger.
Um gleich mal anzufangen:
„Zu kodieren sind auch die von der psychiatr. Einrichtung nach §17d KHG veranlassten Leistungen (z.B. interne und externe konsiliarische Leistungen“), sofern diese nicht durch die Einrichtung selbst außerhalb von §17d KHG oder einen anderen Leistungserbringer mit der KK abgerechnet werden.“
So habe ich es kürzlich gelesen (Quelle finde ich leider nicht mehr).
Bisher werden in unserer Einrichtung keine Konzile kodiert. Die Frage ist auch, mit welcher OPS dies zusammenpasst...?
Kann mir da jemand aus seinem Erfahrungsschatz auf die Sprünge helfen?
Danke schon mal an all die Aktiven, die mir das eine oder andere Mal weitergeholfen haben!