Hallo liebe Forenmitglieder,
Patient wird tachypnoeisch und tachykard mit Beinödemen aufgenommen. Klinisch war er linksführend cardial dekompensiert mit nachweisbarer Lungenstauung.
Es wurde eine Echokardiographie veranlasst, diese ergab eine dilatative Kardiomyopathie mit linksventrikulärem Durchmesser von 72 mm und hochgradig eingeschränkter LV-Funktion.
Kodiert wurde von unserer Seite als Hauptdiagnose die dilatative Kardiomyopathie als zugrundeliegende Erkrankung, wir sahen die kardiale Dekompensation als Symptom dieser Kardiomyopathie an (DKR D002f).
Der MDK fordert die Globalherzdekompensation (I50.01) als HD. Diese sei ein eigenständiges Krankheitsbild und nicht als Symptom einer zugrundeliegenden kardialen Erkrankung zu werten.
Wer hat nun Recht? Welche HD ist Ihrer Meinung nach korrekt?
Vielen Dank und Grüße