Hallo zusammen,
wie wird in Ihren Häusern ein Patient verschlüsselt der z.B. wegen einer Schizoaffektiven Störung aufgenommen und behandlet wird,und bei dem in der Vorgeschichte eine Alkohlabhängigkeit oder eine sonstige Sucht bestand, der aber gegenwärtig abstinent ist. Wenn ein klarer mehr Aufwand besteht wird die Abhängigkeitserkankung natürlich verschlüsselt. Die Frage ist nur wie wird dieser aus der Dokumentation/ Kurve ersichtlich und ab wann kann man es als mehr Aufwand werten? bzw. wie explizit muss auf die Suchterkrankung eingegangen werden?
Vielen Dank schon mal an alle Antworten
und LG