• Hallöchen, schön ein DRG-Forum gefunden zu haben. Zwei Fragen: 1. Wie tief verschlüsselt Ihr die Prozeduren, bzw. welche gesetzlichen Vorgaben gibt es diesbezüglich? Ich arbeite in der Inneren. Theoretisch erwartet mich ein Chaos Montags: alle Prozeduren der neuen Pat. des Wochenendes nachverschlüsseln ect. Muß ich alle Blutentnahmen dokumentieren? 2. Wie dokumentiert Ihr die Mehrarbeit/wie sehen das Eure Chefs/was sagt eure Verwaltung? Bei uns sollten Stechkarten eingeführt werden. Zur Zeit wird das von unseren Oberen torpediert. Gruß Joki

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Joki zu deiner ersten Frage: Soweit mir bekannt, sollten die Prozeduren so tief wie möglich verschlüsselt werden. Das gilt jedoch hauptsächlich für Prozeduren, die ein Sonderentgelt/eine Fallpauschale in der späteren Abrechnung ansprechen. U.U. kann einige weniger tiefe Codierung dann die Abrechnung dieses Entgeltes verhindern (möglicherweise betrifft das jedoch eher die schneidenden Fachdisziplinen). <snip> Alle Blutentnahmen zu codieren, dürfte einerseits ein Ding der Unmöglichkeit sein, andererseits eine unzumutbare und unwirtschaftliche "Straf-"Tätigkeit für einen klinisch tätigen Arzt darstellen (und wir sind ja verpflichtet, wirtschaftlich zu arbeiten). Ich würde das von der praktischen Seite angehen und zunächst in Zusammenarbeit mit den übrigen Fachdisziplinen und der Verwaltung (Patientenservice, etc.) ein machbares Vorgehen festlegen. Dazu gehört m. E., daß extrem aufwändige oder teure Prozeduren (auch wenn sie häufiger anfallen) immer codiert werden (z.B. Chemotherapie). Auch die ZVK-Entfernung mit bakteriologischer Probennahme würde ich dokumentieren. Andere weniger aufwändige, aber häufige Prozeduren könnte man ja - gewissermaßen als Kompromiss - nur einmal pro Fachdisziplinsaufenthalt codieren. Außerdem könnte man im Vorfeld abstecken, ob diese Einzelleistungen überhaupt separat abgerechnet werden, denn falls nicht, werden Blutentnahmen, etc. ja in der Patientenakte schon seit je her dokumentiert, ebenso wie z.B. die klinische Untersuchung. Das alles ist natürlich vor dem Hintergrund der DRGs zu sehen: Würde eine häufig durchzuführende Prozedur regelhaft zu einer Einstufung in einen höheren PCCL führen, ist es richtig, diese erbrachte Leistung auch verschlüsselt zu dokumentieren. Das ist meine Meinung, aber vielleicht sehen die anderen Teilnehmer das ja anders... Zu 2. kann ich aus Unwissen leider keine Stellung nehmen. Herzliche Grüße B. Sommerhäuser