DRG und Selbstzahler/Private

  • Hallo aus Duisburg,

    wer hat Erfahrung im Umgang mit der Rechnungsstellung für Privatversicherte und Selbstzahler?
    Wenn DRG's genauso wie bei der GKV berechnet werden, gibt es dazu spezielle Vereinbarungen, Absprachen, Verträge mit Patienten?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Moin,

    grundsätzlich läuft die Berechnung der allgemeinen Krankenhausleistung identisch und komplikationslos wie bei GKV Patienten, die Privatliquidation wird wie bisher parallel erstellt. Zu beachten wäre der §8 Abs. 8 des KHEntgG:


    Das Krankenhaus hat dem selbstzahlenden Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter die für ihn voraussichtlich maßgebenden Entgelte so bald wie möglich schriftlich bekannt zu geben, es sei
    denn, der Patient ist in vollem Umfang für Krankenhausbehandlung versichert. Im übrigen kann jeder Patient verlangen, dass ihm unverbindlich die voraussichtlich abzurechnende Fallpauschale und deren Höhe sowie voraussichtlich zu zahlende, ergänzende Entgelte mitgeteilt werden. Stehen bei der Aufnahme eines selbstzahlenden Patienten die Entgelte noch nicht endgültig fest, ist hierauf hinzuweisen. Dabei ist mitzuteilen, dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht, wenn das neue Entgelt während der stationären Behandlung des Patienten in Kraft tritt. Die voraussichtliche Erhöhung ist anzugeben.


    Und noch was: Die teilweise extrem hohen Entgelte für Kurzlieger führen bei Privaten die einen echten Eigenanteil zu leisten haben zum Teil zu erheblichen Wutausbrüchen (hatte gerade heute so ein Telefonat, mit Gewaltandrohung!). Hilft aber nix, wir können ja weder Relativgewicht noch Basisfallwert verändern.

    Schönen Gruß von der Waterkant!

    M. Blümke

  • Hallo Herr Blümke,

    herzlichen Dank für das Feedback, mein Erleben ist sehr ähnlich. Die Tatsache, daß plötzlich für "Übernachtung mit Frühstück" und eingebauter Endoskopie (ERCP) ein 4stelliger Euro-Betrag plus Privatliquidation auftaucht, führt zu ellenlangen Diskussionen.
    Aber wer hätte gedacht, daß ein Systemwechsel zu weniger Diskussionen führt.

    Gruß,
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Geschätztes Forum!

    Bitte noch einmal zur Klarstellung:
    Privatpatienten (bzw. PKV-"Versicherte") erhalten sowohl die Abrechnung der angefallenen DRG als auch eine Privatliqidation des Chefarztes?

    Heißt das denn nicht, daß sie Dinge doppelt bezahlen, z.B. die OP oder andere in die DRG bereits hineinkalkulierte Kosten, die auf der Privatrechnung dann noch einmal (2,3-fach) aufgeführt werden?

    Wir sind Spätoptierer, deshalb ist diese Frage für uns noch relevant (bzw. wird es bald werden).

    Danke!

    NiR

  • Hallo NIR,

    Zu Ihrer Frage:
    Bitte noch einmal zur Klarstellung:
    Privatpatienten (bzw. PKV-"Versicherte") erhalten sowohl die Abrechnung der angefallenen DRG als auch eine Privatliqidation des Chefarztes?
    Heißt das denn nicht, daß sie Dinge doppelt bezahlen, z.B. die OP oder andere in die DRG bereits hineinkalkulierte Kosten, die auf der Privatrechnung dann noch einmal (2,3-fach) aufgeführt werden?

    Es ist bereits im alten System so gewesen, dass Patienten mit Chefarztbehandlung neben der normalen Rechnung des Krankenhauses (Pflegesätze, FP, SE) eine Privatliquidation nach GOÄ von allen an der Wahlarztbehandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzten erhalten. Insoweit bringen die DRGs hier keine Änderung des bisherigen Abrechnungsmodus. Ob hierdurch Dinge doppelt bezahlt werden, darüber kann man streiten. Rein theoretisch hat der Gesetzgeber eine Doppelvergütung dadurch ausgeschlossen, dass die GOÄ-Rechnungen über wahlärztliche Leistungen um den sog. Wahlarztabschlag in Höhe von 25% zu kürzen sind (§ 6a GOÄ).

    Herzliche Grüße und einen schönen Tag

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de

    Gabriele Gumbrich
    Deutsches Krankenhausinstitut
    Hansaallee 201
    D-40549 Düsseldorf
    Tel.: +49 (0) 211 47051-12
    Fax: +49 (0) 211 47051-19
    Internet: http://www.dki.de

  • Zitat


    Original von GGumbrich:
    Ob hierdurch Dinge doppelt bezahlt werden, darüber kann man streiten. Rein theoretisch hat der Gesetzgeber eine Doppelvergütung dadurch ausgeschlossen, dass die GOÄ-Rechnungen über wahlärztliche Leistungen um den sog. Wahlarztabschlag in Höhe von 25% zu kürzen sind (§ 6a GOÄ).


    Hallo NiR und Forum,

    und wenn Sie mal in Ihre LKA sehen (K5 Nr. 5), dann erkennen Sie, dass darüber hinaus Beträge für wahlärztliche Leistungen zu Zwecken der Budgetermittlung aus Ihrem Kostenvolumen herausgerechnet wurden. Die Früchte dieses Abzugs bekommen alle Benutzer Ihres Hauses über reduzierte Pflegesätze zu spüren. Es handelt sich im Ergebnis um eine Quersubventionierung zwischen PKV und GKV, ähnlich wie bei den Wahlleistungen Unterkunft.

    Schönen Tag noch

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Guten Tag Zusammen,

    ich habe Ihre Posts sehr aufmerksam gelesen. Dennoch sind bei mir einige Fragen nicht abschließend geklärt - besonders hinsichtlich der (richtigen) Abrechnung von Privat-Patienten.

    Wenn ich Sie hier im Forum richtig verstanden habe, gehen Privat-Patieten ebenso zulasten des KH-Budgets und der liquidationsberechtigte Arzt erstellt - neben der DRG-Rechnung - seine eigene Rechnung und muss diese um einen bestimmten Prozentsatz (25%?)) kürzen :d_gutefrage: .

    Wenn dem so ist, wie oben beschrieben; muss ein KH auch immer abschätzen, wieviel Privat-Patienten es sich leisten kann oder nicht? Denn nach meiner Erfahrung bekommt ein KH für einen Privat-Patienten doch mehr Geld oder etwa doch nicht???

    Ich hoffe, dass mein Vergütungskonstrukt für KHs im Kopf nicht völlig falsch aufgebaut ist???

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    Ihr Vergütungskonstrukt ist keinesfalls falsch aufgebaut. Jeder Privatpatient bzw. jeder Patient, der wahlärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, ist grundsätzlich \"ein Gewinn\" für das Krankenhaus. Da von den Liquidationserlösen der Chefärzte ein mehr oder minder hoher Anteil - ist vertraglich zwischen Krankenhausträger und liquidationsberechtigtem Arzt zu regeln - an den Krankenhausträger abzuführen ist.

    Gleichwohl ist die dem Budget zugrunde liegende Fallzahl natürlich im Auge zu behalten. Ein deutliches Mehr an Privatpatienten und damit deutliches Mehr gegenüber der vereinbarten Fallzahl und - damit zusammenhängend - möglicherweise ein deutlicher Mehrerlös gegenüber dem Budget führt zu Ausgleichsverbindlichkeiten.

    Gruß

    Der Systemlernende