Hallo Zusammen,
ich bin mal wieder auf Meinungsfang.
Folgender Sachverhalt.
Der Patient ist 2 Tage vorstationär und 2 Tage stationär da. Außerdem 1 Tag nachstationär (mit 2 OPS).
Bezüglich der OGVD gibt es jetzt eine eher seltene Konstellation:
- ohne die OPS der nachstationären Behandlung ist die OGVD der DRG 5 Tage Z64B
- mit den OPS ist sie 4 Tage bei höherwertigen DRG Z64A
Das bedeutet. Wenn die OPS (noch) nicht drin sind, passt der nachstationäre Aufenthalt in die OGVD. Das würde dann aber die DRG wie gerade erwähnt verändern in die höherwertige ....ABER dann ist die OGVD nur noch 4 Tage. Das bedeutet dann, dass der nachstationäre Aufenthalt nicht mehr rein gehört und eine Pauschale abgerechnet werden müsste
Meine Frage also: Zu welchem Zeitpunkt wird entschieden, ob der nachstationäre Aufenthalt mit in den stationären 'darf' oder nicht??? Vor eEinfügen der potentiellen OPS oder werden diese mit berücksichtigt?
Danke für alle Hinweise