Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage an die Spezialisten aus der Endoprothetik.
Wie ist im OPS 2018 die Differenzierung zwischen
5-829.k1 Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke
und
5-829.k2 Schaftkomponente mit einer dem Knochendefekt entsprechenden Länge und Dicke
zu verstehen? Muss die mindestens so groß sein oder exakt so groß? Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass ich den Kode sowieso nur dann nehmen kann, wenn damit ein Defekt überbrückt wird. Welchen tieferen Sinn hat dann die Differenzierung nach der Übereinstimmung? Ich habe bis jetzt noch keinen Unfallchirurgen gefunden, der mir hier weiterhelfen konnte.
Verunsichert bin ich dann auch noch durch den Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie zum OPS 2018, in der ausgeführt wird, dass die Kodierung einer modularen Mega-Endoprothese als Sonderprothese oder modulare Endoprothese unscharf und klassifikatorisch nicht optimal sei.
Und jetzt ist sie genau da drin.
Vielen Dank für eine kurze Erläuterung, die ich dann an meine Kodierfachkräfte und an die Operateure weiter geben kann.