Liebe Forumsmitglieder,
ich habe in letzter Zeit mehrfach MDK-Gutachten in der Hand gehabt, bei die Merkmale "drei aus fünf"... manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität... als erfüllt gesehen worden sind. Auch die komplette Dokumentation war korrekt. Unter der Fragestellung "Bestand die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung" war die Antwort zu lesen: Nach den KH-Unterlagen war die stationäre Behandlung nach §39 SGB V nicht notwendig, weil zur Erbringung der diagnostischen/therapeutischen Leistungen nicht die besonderen stationären Mittel eines Krankenhauses erforderlich waren.
Bisher dachte ich, dass die erfüllten Merkmale (siehe oben) gleichzeitig auch die Indikation seien. Was soll denn bei einem chronischen Schmerzpatienten, der geplant zu einer multimodalen Schmerztherapie aufgenommen wird, an "akutem stationären Behandlungsbedarf bestehen"?
Wer kann mir helfen???
Mit sonnigen Grüßen
der DRG-Schlumpf