Guten Tag, ich bitte Sie um eine Stellungnahme zur Zählung der Therapieeinheiten psychiatrischer Fälle.
Wir zählen das Aufnahmegespräch unserer Ärzte zu den Therapieeinheiten, zT sogar als zwei TE, weil 50 Minuten Dauer. In diesem Gespräch wird die die Symptomatik eingeordnet, Krankheits-Anamnese erhoben, die Vorgeschichte erfragt, es findet eine erste Psychoedukation statt (der Patient wird über seine (Verdachts-)Diagnose und mögliche Differentialdiagnosen aufgeklärt), Therapieoptionen vorgestellt, Nebenwirkungen der Medikation erläutert, erste Bewältigungsstrategien empfohlen.
Außerdem findet eine körperliche Untersuchung incl Blutentnahme statt.
Der MDK streicht das Aufnahmegespräch grundsätzlich aus der Anzahl ärztlicher Therapieeinheiten mit Verweis auf die DKR zum Pepp. Unter PP0414f/ Tabelle 1 findet sich hier: „Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden:…Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen…“. Der MDK subsummiert das Aufnahmegespräch unter diesem Punkt aus der Tabelle 1 PP014f.
Wir sehen nur die körperliche Untersuchung als „nicht kodierbare Prozedur“ an, das Aufnahmegespräch als Therapieeinheit. Die OPS haben Abrechnungsrelevanz.
Ich hoffe, die Frage wurde nicht schon gestellt und beantwortet.
Susanne Peter