Einen wunderschönen Guten Morgen,
Ich habe eine doofe Frage oder suche nicht richtig.
Wann darf der Kostenträger nach einer Medizinischen Begründung über den 301 Datensatz anfordern. Ich dachte dieses ist nur bei §115B möglich. Bei uns werden regelhaft egal für was Medizinische Begründung zur stationären Notwendigkeit angefordert. Diese Flut an Arbeit ist kaum zu schaffen. Und der Kostenträger zahlt ja auch nicht die Rechnung solange dies nicht abgearbeitet ist.
Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe
Gruß die Hütti