Hallo Forum,
die Gynäkologen unserer Klinik sind herzensgute Menschen und der Medizincontroller muß es ausbaden.
Wir haben folgendes Problem: in den Pflegesatzverhandlungen wurde uns zum 1.1.2002 die Durchführung brusterhaltender Operationen der Mamma ( FP 18.02 ) nicht mehr genemigt - Ablationes dürfen aber durchgeführt ( und vor allem abgerechnet ) werden. Nun ist der Chefarzt der Gyn aber sehr beliebt und in unserer eher ländlichen Region für viele Patientinnen absolute Vertrauensperson, so dass sie sich nur von ihm operieren lassen wollen. Bisher hat er also die Quadrantensektion auf Wunsch der Patientinnen noch durchgeführt und die Kassen haben auch gezahlt - bis jetzt. Nun verweigert eine grosse Kasse in Bezug auf die Pflegesatzverhandlungen die Zahlung zweier Rechnungen.
Haben wir eine Chance , uns zu wehren? Eigentlich hat die Kasse ja recht, aber gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Rechnung doch bezahlt zu bekommen?
PS: Ab 1.7. rechnen wir nach DRG's ab. Dann darf wieder operiert werden, weil nirgendwo festgelegt ist, dass J06A oder J07A nicht abgerechnet werden darf.
Viele Grüße
Katrin Mügge