Verstoß gegen Pflegesatzvereinbarung

  • Hallo Forum,
    die Gynäkologen unserer Klinik sind herzensgute Menschen und der Medizincontroller muß es ausbaden.
    Wir haben folgendes Problem: in den Pflegesatzverhandlungen wurde uns zum 1.1.2002 die Durchführung brusterhaltender Operationen der Mamma ( FP 18.02 ) nicht mehr genemigt - Ablationes dürfen aber durchgeführt ( und vor allem abgerechnet ) werden. Nun ist der Chefarzt der Gyn aber sehr beliebt und in unserer eher ländlichen Region für viele Patientinnen absolute Vertrauensperson, so dass sie sich nur von ihm operieren lassen wollen. Bisher hat er also die Quadrantensektion auf Wunsch der Patientinnen noch durchgeführt und die Kassen haben auch gezahlt - bis jetzt. Nun verweigert eine grosse Kasse in Bezug auf die Pflegesatzverhandlungen die Zahlung zweier Rechnungen.
    Haben wir eine Chance , uns zu wehren? Eigentlich hat die Kasse ja recht, aber gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Rechnung doch bezahlt zu bekommen?
    PS: Ab 1.7. rechnen wir nach DRG's ab. Dann darf wieder operiert werden, weil nirgendwo festgelegt ist, dass J06A oder J07A nicht abgerechnet werden darf.

    Viele Grüße

    Katrin Mügge

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Mügge

  • Hallo Frau Mügge,
    haben Sie denn die o.a. DRG in Ihre Forderungen für das 2. HJ eingetragen und sind diese kommentarlos von den Kassen akzeptiert worden?
    Leistungen für die Sie keinen Versorgungsauftrag haben, werden Sie auch weiterhin nur im Einzelfall mit besonderer Begründung vergütet bekommen.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Frau Mügge,

    was mir nicht in den Kopf will, ist: wie kann man die totales Resektion der Mamma gestatten, die Teilresektion aber nicht. Darf der Operateur nicht mehr Intraoperationem entscheiden, ob er Teile der Mamma stehen lässt?

    Ein Problem sehe ich nur, wenn der KK bekannt wird, dass die Teilresektion der Mamma auf Wunsch der Patientin geschah, aber keine Indikation dafür bestand.

    Vielleicht setzen Sie sich mal mit der für Ihren Bereich zuständigen Ärztekammer in Verbindung, ob die Erlaubnis, die ganze Mamma resezieren zu dürfen, aber eine Teilresektion, wenn sie medizinisch vertretbar ist, verboten zu bekommen, medizinisch ethisch (nihil nocere) überhaupt vertretbar und mit der ärztlichen Berufsordnung in Einklang zu bringen ist.

    Mir scheint, dass wir Ärzte langsam nur noch Handlanger willkürlicher Entscheidungen der Kostenträger werden sollen

    Ich wünsche Ihnen viel Glück.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Schönen guten tag allerseits!

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Leistungen für die Sie keinen Versorgungsauftrag haben, werden Sie auch weiterhin nur im Einzelfall mit besonderer Begründung vergütet bekommen.


    Der Versorgungsauftrag definiert sich meines Wissens aber über den Krankenhausplan und nicht über die Pflegesatzverhandlungen und den darin vereinbarten Fallpauschalenkatalog (V3).

    Fallpauschalen ergeben sich (wie die DRGs letztlich auch) rein Formal aus den entsprechenden Schlüsseln der Hauptdiagnose und Hauptleistung. Nicht immer stehen diese Parameter von vornherein vor der Aufnahme fest (z. B. Notfall, Verfahrenswahl nach intraoperativem Befund). Mit dem Versorgunsauftrag haben die Fallpauschalen daher nur bedingt zu tun.
    (Die Kassen sehen das anders, aber dann müssten sie mir erst einmal die gesetzliche Grundlage liefern)

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Frau Mügge, Hallo Groupies

    auch ich halte das Vorgehen der Kassen nicht für rechtskonform. In unsrem Sprengel wurden zB. bei Häusern ohne ausgewiesene Thoraxchirurgie prinzipiell die entsprechenden DRG's aus der Budgetvereinbarung gestrichen.
    Wir werden diese DRG's weiter erbringen! In den entsprechenden DRG's landen nämlich auch Patienten mit vital bedrohender oberer Einflussstauuung (z.B. Tumorpatienten) und in der nächsten Verhandlung müssen sich die Kassen genau mit diesem Bereich auseinandersetzen. Solange es in Deutschland keine rechtsverbindliche Zuordnung von Fallpauschalen/DRG zu Fachabteilungen gibt (sogar das aktuelle Regionalplanungskonzept NRW nimmt hierzu keine Stellung) bedarf es leider einer intensiven medizinischen Begründung. Aber diese ist in meinem Augen für einen Mediziner auch in den nächsten Jahren realtiv leicht zu erbringen oder nur im Einzelfall durch das MDK Verfahren zu klären. Ansonsten wenden sie sich an die Fachgesellschaft der Berufsgruppe.
    -- Haben Sie an Ihrer Budgetverhandlung teilgenommen?

    Gelsenkirchen; Sommer
    --
    Michael Kilian

    Michael Kilian

  • Hallo Herr Kilian, hallo Forumsmitglieder,
    während der letzten Pflegesatzverhandlungen gab es an unserem Haus noch kein Medizincontrolling,die Stelle wurde erst 2 Monate vor DRG -Umstieg geschaffen - im hohen Norden dauert alles halt etwas länger.
    Jetzt schlage ich mich als Einzelkämpfer mit solchen Problemen herum und bin froh und glücklich, im Forum Rat und Tat suchen zu können.
    Die Kassen haben die Eintragung von J06A und J 07A für das nächste Halbjahr kommentarlos akzeptiert, da die Mammachirurgie ja nicht generell unterbleiben soll - nur eben die Quadrantenresektion.
    Zunächst habe ich eine (medizinische und soziale) Begründung an die Kasse geschickt ( Operation am Haus auf ausdrücklichen Patientenwunsch, schwere Störung des Vertrauensverhältnisses Arzt Patient, fachliche Voraussetzungen gegeben etc.), aber noch keine Resonanz. Ich halte Sie auf dem Laufenden !

    Viele Grüße
    aus dem sommerlichen
    Mecklenburg - Vorpommern
    Katrin Mügge

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Mügge

  • Hallo Frau Mügge,

    ja ja, man/frau hat es nicht leicht.
    [hr] Pflegesatzvereinbarungen??
    [mark=blue]Wen interessiert das?[/mark]
    Wir haben in unserer AEB die DRG's B03A und B03B vereinbart. Die A war im Bereich der Hauptfachabteilungen gelistet (Neurologie), die passende B-Variante hat jedoch "nur" der belegende Neurochirurg erbracht (oder besser : kodiert. Operiert hat er sie ohnehin alle selber). Die passende Rechnung über eine B03A kam nun mit dem Bemerkung zurück, dass wir diese Leistung nicht vereinbart hätten. Die Durchsicht des Falles zeigt: der Neurologe hatte den Patienten aufgenommen, der Neurochirurg entlassen. Die Kasse bat dann auch noch gleich um eine neue (andere?) Rechnung. aber um welche?? Soll ich den Patienten rückwirkend wieder in die Neurologie verlegen? Soll ich anders kodieren? (soll man lügen - downcoden?? :kr: ) [hr] Spannend wird es werden, wenn die Kassen erstmal dahinter kommen, dass sie eine Vielzahl von DRG's bezahlt haben, die wir nicht vereinbart hatten. Wie auch, bei der schlechten Datenlage 1.HJ 2002.

    Herzlichst aus dem hohen Norden,
    E. Wille

  • Wurde bei den Fallmengenvereinbarungen festgelegt welche DRG in welcher Fachabteilung erbracht werden kann? In welcher FA ist ein Pat der neurologisch aufgenommen wird, dann operiert wird und dann z.B. internistisch weiterbetreut wird. Was soll noch der Begriff Hauptfachabteilung. Entweder das DRG-System ist jetzt ein Systemwechsel und die FA-Chose hört auf oder eben nicht.
    Das führt doch die DRGs ad absurdum, eine Pauschale für einen Fall und fertig :no:

    Aus medizinischer Sicht bleiben einem die Worte weg zum Thema Keine-BET aber Ablatio ja. ?(
    In Unverständnis:shock1:

    S.Glocker

  • Ja - so ist es - ich wollte es so drastisch nicht formulieren (wieso eigentlich nicht?).[hr]

    Wir haben natürlich nicht für die einzelnen Fachabteilungen vereinbart, mußten aber, wie alle anderen auch, nach Haupt- und Belegabteilungen differenzieren. Die Frage nach der unterjährigen Zuordnung der Patienten für interne Verlegungen ist dabei nicht ganz uninteressant. Bisher ist (z.B. im IMC-Benchmark) jeweils die Abteilung als HFA ausgewiesen worden, die den Patienten anteilig am längsten geführt hat. Danach hätte unser Neurologe gewonnen und es hätte (vielleich) keinen Streit mit der Kasse gegeben. Wir haben die Zuordnung der HFA nun aber umgestellt und teilen die DRG's jeweils den entlassenden Fachabteilungen zu. Das macht natürlich auch intern einigen Chefärzten Kopfschmerzen, wenn Sie an die künftige interne Budgetierung denken (auch wenn einige daran noch gar nicht denken mögen). Somit steht nun auch auf unseren Entlasscheinen die jeweils entlassende FA als HFA (oder DRG-FA) ausgewiesen. Natürlich ist das alles Quatsch- aber Alltag auf meinem Schreibtisch, dessen Oberfläche ich seit einiger Zeit nicht mehr gesehen habe. Es ist zum aus der Haut fahren.
    Gruß ans Forum,

    Ekhard Wille, FEK Neumünster

  • Hallo Forumsmitglieder,
    ein kleiner Sieg im Kampf gegen Goliath : die medizinische Begründung verbunden mit dem Hinweis auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen, in unserem Haus operiert zu werden, war erfolgreich - die Rechnungen werden als Einzelfallentscheidung bezahlt.
    Man darf also noch ein wenig Hoffnung haben !

    Viele Grüße
    Katrin Mügge

    --
    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Mügge

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Mügge