Guten Tag,
wie definiert sich eigentlich der Begriff "geminderter Abrechnungsbetrag"? - Dieser beinhaltet meiner Kenntnis nach ja auch die Anteile für Pflege.
Wird nach MDK - Begutachtung die Gesamtabrechnung entsprechend der Vorgaben des MDK - Reformgesetzes prozentual gemindert, reduziert sich entsprechend auch der Pflegeerlös - Anteil. Ist dem wirklich so?
Viele Grüße und Dank vorab
Stephan Wegmann