Hallo zusammen,
Stichwort Strukturprüfungen nach MDK Reformgesetz:
Bisher wurden die Strukturprüfungen im KH ja nach Beauftragung einer Kasse vom MD durchgeführt. Bin ich richtig mit der Annahme, dass das nach §275d , Absatz 1 SGB V jetzt so ist, dass das KH selbst den MD zur Strukturprüfung auffordern muss?
Danke für einen kurzen Denkanstoß!
Viele Grüße