Hallo zusammen,
jetzt muss ich auch mal nachhaken J
Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn die Rechnung mit dem Datum aus dem 1. Quartal geprüft wird, ist es immer eine Prüfung der Rechnung aus dem 1. Quartal – auch wenn die eigentliche Prüfung bis 4 Monate später eingeleitet werden kann. Also selbst wenn die Rechnung vom 31.03.2020 am 31.07.2020 zur Prüfung angemeldet wird, wird das nach meinem Verständnis zur Prüfquote des 1. Quartals angerechnet.
Andersrum kann passieren, was manche Kassen sowieso schon wollen bzw. versuchen – die Prüfung wird im 1. Quartal storniert, da die Quote erreicht ist, und dann die gleiche Rechnung wird im 2. Quartal zur Prüfung angemeldet. M.E. ist das nicht korrekt.
Oder habe ich was übersehen?
Viele Grüße!