Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand die Frage beantworten, für welche Fälle die neu eingeführten Strafzahlungen gelten sollen?
Die Prüfquote bezieht sich ja ausschließlich auf vollstationäre Abrechnungen. Dennoch werden auch teilstationäre Abrechnungen geprüft. Wird für diese Fälle dann bei Beanstandung durch den MD trotzdem die Strafzahlung von mindestens 300€ fällig, oder bleibt das auch auf die vollstationären Fälle begrenzt?
Viele Grüße, Kodie 212