Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bitte um gedankliche Unterstützung zur Ermittlung der Hauptdiagnose in folgendem Fall:
Bei der Patientin ist ein exulzeriertes Mamma-Karzinom mit ossären Metastasen und einer Pleurakarzinose mit rezidivierenden Pleuraergüssen bekannt.
Die Patientin wird stationär aufgenommen mit starker Dyspnoe nach stattgehabter Chemo in der onkologischen Tagesklinik. Bei einer Pleurapunktion werden 1200 ml abgelassen, daraufhin Besserung der Dyspnoe. Die Patientin benötigt aber weiterhin Sauerstoff. Zur Planung einer Pleurodese wird die Patientin konsiliarisch den Chirurgen vorgestellt. Die Pleurodese findet dann während des stationären Aufenthaltes statt. Zwei Thoraxdrainagen werden intraoperativ eingelegt. Mehrere postoperative Röntgenkontrollen erfolgen. Zudem wird mit einer Bestrahlung der Brustwirbelsäule bei ossären Metastasen begonnen. Die Patientin wird insgesamt an drei Tagen während des Aufenthaltes bestrahlt. Täglich wird die Brust verbunden bei exulzeriertem Tumor.
Liege ich so falsch, wenn ich meine, dass hier folgender Satz aus der Kodierrichtlinie 0201 (Neubildungen) greift?
"Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."
Ein MDK-Gutachter sieht hier den Primärtumor als Hauptdiagnose und argumentiert mit dem Beschluss des Schlichtungsausschusses. Wir hatten die Pleurakarzinose mit Pleuraerguss als Hauptdiagnose kodiert.