Transportkosten bei Verlegung

  • ... Da muss ich Ihnen widersprechen. Ich habe die Kosten für Fall1 und 2 vom Leistungsträger bezahlt bekommen. Bei meinem Schreiben habe ich mich auf das BSG-Urteil S 1 KR 3340/18 bezogen.Antwort:

    "[...] Die Rückforderung für die beiden Transporte zwischen den verschiedenen Standorten (04.12.2019 und 28.03.2020) stellen wir im Hinblick auf das beim BSG anhängige Revisionsverfahren zurück [...]"

    ...

    Hallo DianaM,

    das BSG mal eben nach Reutlingen zu transferieren, ist ein guter Trick. Den merk ich mir.

    Aber schon interessant. Besten Dank an Herrn Sommerhäuser! Allerdings ist auch die LSG-Entscheidung beim BSG zur Revision anhängig.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen in die Runde,

    ein Gedankengang an die Juristen im Forum: Wie würde sich denn der Rettungsdienst bei einem Patienten verhalten, der von zu Hause aus in der gleichen psychischen Ausnahmesituation diese Anrufe getätigt hätte? Ist er denn in diesem Augenblick "geschäftsfähig" bzw. für sein Handeln zu belangen? Und ist der gegenwärtige Aufenthaltsort geeignet, von dieser (wie dann auch immer gearteten) Haftung abzuweichen?

    MfG stei-di

  • Man könnte auch argumentieren, dass Leitstelle und Rettungsdienst die Einsätze leichtfertig ausgelöst haben: Wenn ein Patient aus einer Psychiatrie den RD anfordert, jagt man sinnvollerweise nicht gleich den RTW los, sondern ruft mal in der Klinik an und fragt nach. Selbst wenn der Patient nicht erwähnt haben sollte, dass er in der Klinik ist, muss es dem Disponenten (und auch der Besatzung des RTW) anhand der Adresse klar gewesen sein. Spätestens beim zweiten Anruf ist doch sonnenklar, dass es Unsinn ist, da hinzufahren. Warum sollte der RD Anspruch auf Vergütung für leichtfertig bzw. sogar fahrlässig (das jeweilige Rettungsmittel stand ja in der Zeit nicht anderweitig zur Verfügung) haben?

    Ist denn der Rettungsdienst überhaupt bis zum Patienten vorgedrungen? Wenn nicht, klassischer Fall von "0er-Fahrt".

  • dass Leitstelle und Rettungsdienst die Einsätze leichtfertig ausgelöst haben: Wenn ein Patient aus einer Psychiatrie den RD anfordert, jagt man sinnvollerweise nicht gleich den RTW los, sondern ruft mal in der Klinik an und fragt nach. Selbst wenn der Patient nicht erwähnt haben sollte, dass er in der Klinik ist, muss es dem Disponenten (und auch der Besatzung des RTW) anhand der Adresse klar gewesen sein. Spätestens beim zweiten Anruf ist doch sonnenklar, dass es Unsinn ist, da hinzufahren

    - genau meine Gedanken.

    Hallo,

    und Rechnung dann bitte an den Dispatcher.

    MfG

    rokka