Hallo Forum,
bei den neuen teilstationären DRGs sehe ich zwei Probleme, vielleicht hat die ja jemand schon gelöst:
1) Teilstationäre Fälle werden ja quartalsweise abgerechnet, wenn die Aufenthalte mit derselben Hauptdiagnose erfolgen. Bei mehreren Aufenthalten (zB zur Bougierung oder Chemotherapie) im selben Quartal verliere ich die teilstationäre DRG, da erstes Aufnahme- und letztes Entlassdatum nicht taggleich ist. Mein Grouper gibt mir dann eine stationäre DRG aus. Zudem können verschiedene DRGs resultieren, wenn zB eine Diagnostik und dann Therapie durchgeführt wird - wie rechne ich verschiedene DRGs im selben Fall ab?
2) Wie gehe ich mit dem Aufenthalt zur Prämedikation, Aufklärung und Covid-Test um? Ein vorstationärer Aufenthalt zu einem teilstationären Aufenthalt ist ja nicht möglich.
Vielen Dank für euren Input!