Guten Abend,
ein Patient der auf Grund einer Penicillin Allergie/ Unverträglichkeit ( T88.7 beim letzten Klinikaufenthalt), ein anderes "teureres" Antibiotikum verabreicht bekommt.
1. muss das begründet werden, oder reicht es aus, das der zuständige Arzt es so ( leitliniengerecht) verordnet hat.
2. Würde Z88.0 als Begründung, falls erforderlich ausreichen ?
Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen, daher kann ich auch keine Angaben über das verordnete Antibiotikum machen.
vielen Dank
es grüßt
-Stahlwollschaf-