Guten Tag,
immerhin wurde auch nach Ihrer Auffassung generalisiert. Gleichwohl findet sich trotz des Urteils des BSG aus 2013 keine Vorgabe im OPS. Das bestätigt einmal: Wenn der OPS etwas zulasten (oder besser: zu den Pflichten) des KH vorgibt, wird streng nach Wortlaut geurteilt. Wenn es eine solche Vorgabe nicht gibt, wird etwas interpretiert und zusätzlich eingeführt. Denn auch dieses BSG Urteil ist nicht im Sinne einer strengen Wortlauterfüllung gesprochen worden. So schaukeln sich die Ansprüche aus Komplexziffern im Laufe der Jahre auf.
Gruß
merguet