Hallo liebes Forum,
der kommende ICD-GM 2023 enthält ja nun die Codes U69.8-! für die QS-Abgrenzung zwischen nosokomialer und ambulant erworbener Sepsis. Bei diesen Codes steht erläuternd dabei:
Die Schlüsselnummern dienen in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung einer nosokomialen von einer nicht-nosokomialen Sepsis und eines nosokomialen von einem nicht-nosokomialen septischen Schocks. Dabei bezieht sich hier nosokomial bzw. nicht-nosokomial nur auf den kodierenden Leistungserbringer.
Wenn also ein Patient mit einer (ggf. nosokomialen) Sepsis aus einem anderen KH zuverlegt wird, haben wir ihn als nicht-nosokomiale Sepsis zu kodieren?
Dieser Satz steht bei der U69.0-! nicht dabei, und nach meiner Kenntnis gilt er hier auch nicht - eine aus einem anderen KH zuverlegte Pneumonie gilt hier als nosokomial, . Sehe ich diese Divergenz richtig, und ist das so gewollt (oder sinnvoll)?
Vielen Dank und viele Grüße
Tim Pietzcker