Hallo allerseits,
im Rahmen eines Bestreitens (in diesem Fall ohne EV, dürfte aber bei der Fragestellung egal sein) kommt es mit der KK zu einer Einigung dahingehend, dass sie entgegen dem MD-Gutachten auf eine Beanstandung der Abrechnung verzichtet (EKK01).
Daraus ergeben sich nun für uns zwei Fragen:
Hat dies nun Auswirkung auf die §301-Vereinbarung, also muss eine bereits erfolgte MDK02 durch MDK01 korrigiert werden?
Hat dies nun Auswirkung auf die Quartalsmeldung an die GKV zur Berechnung der Prüfquote?
Die KK teilt dazu nur lapidar mit, dass der Fall durch die EKK01 abgeschlossen sei - laut PrüfVv sei kein MDK01 vorgesehen. Nun, die PrüfVv regelt für diesen Fall tatsächlich....nichts!
Vielen Dank im Voraus für mögliche Hinweise einer korrekten Verfahrensweise.
Schöne Grüße, Anyway