(Neuer) AOP-Katalog, Hybrid-DRGs und "Einheitliche Sektorengleiche Vergütung" - same things, different name?

  • Guten Abend,

    Seltsamerweise habe ich bisher dazu noch kaum Reaktionen aus der Community übernommen. Es dürfte bis zu 10% der bislang unstrittigen Leistungen mancher Kardiologie betreffen, bei denen nun die Erlöse um bis zu 70% sinken.

    Das fällt doch jeden Wirtschaftsplan. Bei der chronischen Unterfinanzierung ein weitere Axthieb gegen die Krankenhäuser.

    Gruß

    merguet

  • Guten Abend,

    klar ist das bedrohlich, aber ganz überraschend kommt das ja nicht. Und es wird von Jahr zu Jahr mehr werden. Und ich kenne Abteilungen, die das bei privat versicherten Patienten schon lange ambulant machen, weil es da ja abrechenbar war...

    Dazu kommen dann noch so Sachen wie die Aufnahme der Kardioversion in den EBM, nicht aber in den AOP-Katalog...

    Einfacher wird es nicht... Und vor allem den Patienten kaum noch zu vermitteln... "Oh, Sie haben zwei Stents bekommen, dann blieben Sie doch über Nacht..."

    Viele Grüße, Jan Helling

  • Tja, offiziell soll den Rest ja nun die Selbstverwaltung regeln. Ja, genau die Selbstverwaltung, die sich Anfang 2023 bei dem Thema auch schon nicht einigen konnte...

    na ja,

    Umfang des Katalogs und Preise sind geregelt. Das waren die Streitpunkte. Der Rest sind Detailfragen. Das lässt sich sicher bis zum 31.12. regeln (mit etwas gutem Willen). Die Selbstverwaltung ist da sicher auf einem guten Weg. Und die Digitalisierung hilft uns ja auch dabei.

    Dass die Verordnung nur einen Paragraphen hat kann mal ja auch als Ausdruck des kommenden Bürokratieabbaugesetzes sehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • PCI ambulant...

    da wird selbst auf dem LeitPapier getrennt zwischen Strukturvorraussetzungen für diagnostische Coro und interventionelle Coro. Es baut doch kein Mensch ein rein dg. Herzkatherlabor! Auch die Vorraussetzungen zum Betrieb eines Herzkathetlabors (zumindest laut unserer Ärztekammer...anderes Thema) mit Ärzen/Pflege und Bereitschaft etc. sind nur in einer Klinik mit ja primär angedachter stationärer Versorgung machbar mit entsprechenden Kosten, aber die Leistungen sollen nach und nach immer mehr ambulant erfolgen/abgerechnet werden?! Das funktioniert doch nicht. Mal ganz zu schweigen von der für beide Seiten doch beruhigenden Überwachung bis Folgetag mit entsprechender Mobilisation nach Intervention. Ich finde das schlimm, dieser Druck von oben ist bald nicht mehr auszuhalten.

    Und das endet in noch mehr Quantität vor Qualität!

    MfG rokka

  • Hallo zusammen,

    das neue Jahr hat begonnen und die Hybrid-DRG's sind in der KIS-Software (jedoch ohne Preise in den Stammdaten, da ja die Abrechnungsbestimmungen noch fehlen) hinterlegt. Somit bekommt man einen Hinweis bei der Abrechnung...

    Wie gehen Sie mit diesen Fällen um?

    Es handelt sich um eine AOP-Leistung, bspw. Leistenhernie (OPS 5-530.32), und der Patient musste auf Grund von Harnverhalt über Nacht im KH bleiben (SPU dann 04:00 Uhr morgens) Entlassung am Vormittag.

    Die Abrechnung wäre als Hybrid-DRG möglich - also lässt man diese Fälle noch ohne Abrechnung?

    Oder rechnet man diese Fälle noch als "normale DRG" mit 1 BT ab und schickt eine Begründung an die Kostenträger wie in 2023 geschehen?

    VG DianaM

  • Sofern der Fall als Fallart stationär läuft, ist dieser als Hybrid DRG abzurechnen. Das ist recht simpel, da die grouper im stationären Bereich dies schon jetzt auswerfen und die Abrechnung nach Hybrid DRG die nach AOP sticht. Interessanter ist die Frage bei den "ambulanten" Hybrid DRG. Hier ist seitens der Softwarehersteller oft noch kein Workflow implementiert. Oder bekommen Sie Ihre ambulanten Fälle in einen (ursprünglich stationären) DRG grouper?

    Wir noch nicht...

    VG