Guten Morgen in die Runde,
eigentlich ist alles klar, vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter fallen in die Zuständigkeit des veranlassenden Krankenhauses. Wenn dann ungläubige Nachfragen kommen, grübelt man(n) selbst... Wie händeln Sie folgende Fälle: Behandlungen z. B. in der KiJu oder im PEPP-Bereich allgemein ziehen sich teilweise über Wochen und Monate hin. Naturgemäß muss in diesen langen Zeiträumen auch (mal mehr oder weniger) ein ambulanter Facharzt (ganz profan sei hier die Gynäkologie oder der Zahnarzt genannt) aufgesucht werden. Nach bisherigem Wissen sind das dann Leistungen, die das KH bezahlen muss. Gibt es denn wirklich keinen Ausstieg aus dieser Regelung?
MfG stei-di