Verbringung/Konsil von extern und Fahrkosten Entlassfahrt

  • Guten Tag alle zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Beantragung/Erstattung von Fahrkosten. Wir bekommen einen Patienten von einem auswärtigen Krankenhaus zum HNO-Konsil, dieses wird normal zwischen den Häusern erbracht und berechnet. Nun ist aber der Patient im verbringenden Krankenhaus nicht mehr stationär behandlungspflichtig und bei uns erst recht nicht. Also geht der Patient dann von uns direkt nach Hause. Jetzt die dabei auftretende Frage der Kostenübernahme der Transportkosten!: Wir rechnen ja mit dem Krankenhaus ab, der Kostenträger kennt unseren Aufenthalt nicht und kann dann mit der Verordnung vom Transport von unserem KH als Entlaßfahrt gar nichts anfangen.... ist dieses Problem bei Ihnen in der Runde auch schon mal aufgetreten und wie haben Sie dieses aufgelöst??

    MfG stei-di

  • Eigentlich...können Sie den Patienten ja nicht entlassen. Was sie schildern heisst, der Patient wurde nach Entlassung zu einer ambulanten Behandlung gebracht. Sie müssen prüfen, ob Sie gem. G-BA überhaupt einen Krankentransport verordnen dürfen.

  • Guten Morgen Bernd F.,

    genauso verzwickt war mein Gedankengang. Rein formell hätten wir den Patienten nach erfolgter Untersuchung zurück ins verbringende Krankenhaus bringen müssen und die dortige Krankenhausbehandlungszeit hätte dort erst nach Wiedereintreffen des Patienten beendet werden dürfen. Total lebensfremd, aber nur so rechtlich (formell) korrekt...

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    manchmal hilft ein Telefonat, grade mit Hinweis auf die "Lebensfremdheit", mit dem Kostenträger.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo zusammen,

    ein Weg ist es, das auswärtige Krankenhaus künftig um einen vorausgefüllten, 2. Transportschein für den Heim- oder Rücktransport zu bitten bei solchen Verbringungen. Der soll am besten mit Patient und einem Konsilformular o.ä. kommen, das man den externen Kollegen zur Verfügung stellt.

    Wir kennen das Problem von stationären Patienten und heimatnahen Rückverlegungen, die extrem zeitaufwändig in der Beantragung sein kann. Damit wir unsere Bettenkapazität während dieser Zeit nicht mit "Warten auf Verlegung" verschwenden, gehen wir analog vor.


    Das ist keine Lösung, aber das Problem liegt beim Verursacher. Der müsste dann MiChus Weg des Dialogs gehen, wenn es Probleme mit der Erstattung gibt.

    VG, 123

  • Hallo,

    ist das lebensfremd, wenn ein Kostenträger x Monate nach Entlassung die Transportrechnung prüft und feststellt: Patient lag in A, wohnt in B, wurde aber von C nach B transportiert? Wann ist denn die Entlassungsuhrzeit in Krankenhaus A, müsste dann ja nach Ende Konsil sein. Uhrzeit geschätzt oder telefonisch erfragt? Wer hat denn über die Entlassung entschieden, bzw. warum wurde dann noch ein Konsil (=Mitbehandlung) veranlasst, wenn es keine Konsequenzen hat? Frühere Entlassung möglich, Wahrnehmung des Termins im ambulanten (nachstationären) Setting machbar? Oder ist das nur ein aus dem Fall heraus beauftragter Termin, der zufällig auf den Entlassungstag fällt?

    Es mag zwar gängige Praxis sein "da schaut jetzt noch einmal ein Facharzt drauf, aber wenn da nix ist können sie gleich von dort aus nach Hause", aber steht das auch so in dem E-Brief?

    Ich kann schon verstehen, dass Kostenträger da mal nachfragen, gerade von C nach B erheblich weiter ist als von A nach B.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    am Ende haben Sie ja eigentlich kein Konsil für das "verbringende" KH gemacht, sondern die haben den quasi entlassenen Patienten zu Ihnen fahren lassen. Und Sie haben den Patienten theoretisch ambulant behandelt.

    Ich weiß nicht ob das KH A hier einen Transportschein "über Umwege" hätte machen können?

    Der Hinweis von 123GanzViele mit dem 2. Transportschein ist denke ich die beste Lösung. So kann die Klinik selbst entscheiden ob sie den Patienten nocheinmal zurückhaben möchte (zusammen mit Ihren Befunden und ggf. Auswertung und weitere Therapiebesprechung- wofür denn sonst das Konsil?) oder eben nach Hause verfrachten (also Entlassfahrt nach Hause).

    MfG Rokka