• Guten Morgen Freunde,

    Patientin wird notfallmäßig wegen Suizid aufgenommen.
    HD T450 Vergiftung Antiallergika und Antiemetika
    ND R11 Übelkeit und Erbrechen
    F320 leichte depressive Episode
    K519 Colitis ulcerose
    I10 ess.Hypertonie
    OPS 8930 Monitoring
    = DRG X62B Vergiftung/Toxische Wirkung von Drogen, Medikamenten und anderen Substanzen.

    jetzt wurde HD auf F332 rez.depressive Störung, gw schwere Episode
    geändert. Ergibt die DRG U63B Schwere affektive Störungen.

    Es ist für mich manchmal nicht nachvollziehbar, warum sich nach Abrechung der DRGs die HD noch ändert. Kann jemand Licht in mein Dunkel bringen???

    Danke und viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    gebe zu, dass ich hier absolute Finsternis vorfinde.
    Nach Abrechnung ändert sich die HD???? Was ja nun dann gar nichts bringt, wenn ja nun schon mal eine andere DRG abgerechnet wurde. Wer ändert denn da überhaupt?

    Zur Kodierung:
    Die HD ist aus den T-Kodes zu rekrutieren.

    DKR 1916a Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive
    Substanzen
    Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.
    Vergiftungen sind in den Kategorien
    T36 - T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
    und
    T51 - T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
    klassifiziert. Diese Kodes beschreiben die Art des Wirkstoffs, der Ursache der Vergiftung war.
    Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.

    Hier steht zwar nicht explizit, dass es dann auch als HD zugewiesen werden soll, jedoch macht das dann genannte Beispiel klar, dass es so gemeint ist.

    Beispiel 1
    Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.
    Hauptdiagnose: T40.2 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide
    Nebendiagnose(n): R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Allegra Claudia,

    die Frage sollten Sie natürlich in Ihrem Haus stellen. Sind Sie für die Abrechnung zuständig oder jemand anderes? Bei uns codieren die Oberärzte INN manchmal (so verabredet) um, wenn sie den Fall anders beurteilen als der Stationsarzt, der ja ein Anfänger sein kann und die Hauptdiagnosen-Definition noch nicht intus hat. In ORBIS von GWI kommt dann gelegentlich eine Meldung: DRG nicht mehr gültig.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Bei uns codieren die Oberärzte INN manchmal (so verabredet) um, wenn sie den Fall anders beurteilen als der Stationsarzt,
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf


    Allegra Herr Konzelmann,
    Pat. wird z.B aus der Chirurgie in die Med. Klinik verlegt und von dort entlassen, wer setzt bei Ihnen die DRG-Hauptdiagnose, OA/OÄ Innere?

    Gruß
    E Rembs

  • Allegra Herr Rembs,

    zunächst codiert der Stationsarzt der INN, bei internen Verlegungen leider auch häufig falsch, der OA korrigiert ggf., wir fragen b.B. nach. Leider abhängig vom persönlichen Engagement der OÄ ist daher auch die Qualität und Richtigkeit der Entl-ICD.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Der depressiven F33.2 als HD liegt sicher folgender Gedankengang zugrunde: Suizid als "Symptom" einer Depression.

    Die DKR heben leider nicht deutlich genug hervor:
    Als "Symptome" gelten im Sinne der DKR nur Zustände, die sich mit Kodes aus Kapitel 18 ICD 10 verschlüsseln lassen.

    ..oder anders ausgedrückt:

    Zustände, die sich mit einem Kode außerhalb von Kapitel 18 beschreiben lassen, sind keine Symptome im Sinne der DKR.

    Angina pectoris ist aus Kodiersicht nicht das Symptom einer KHK, sondern eine eigenständige Erkrankung. Und auch ein Suizid oder eine Vergiftung dürfen unter diesen Gesichtspunkten nicht als "Symptom" einer depressiven Störung verstanden werden...

    Man muss allerdings abwägen, ob die stationäre Aufnahme jetzt v.a. wg. der Vergiftung -> HD T45.0
    oder zur Behandlung der depressiven Störung -> HD F33.2 (z.B.)
    oder gar (hinsichtlich Suizidgefahr) als -> HD Z29.8 Sonstige näher bez. prophyl. Massnahmen (??)
    erfolgte.

    MfG
    C. Hirschberg

  • Sehr geehrter Herr Hirschberg,

    ich lese das etwas anders,

    es wird zwar in dkr 001 :kr: gesagt: " Symptome... aus dem Kapitel 18 sind nicht als HD..". Dass heißt m.E. nicht dass alles andere außerhalb Kap. 18 keine Symptome sind. In den KDR gehen diesem Satz mehrere Beispiele voran in denen der zerebrale Krampfanfall als Beispiel für ein Symptom z.B. für Hirntumor genommen wird. Da sich die Autoren vornehm zurückhalten in der Angabe der Schlüsselnummern wissen wir nicht ob der Krampfanfall R56.8 oder auch die aus G4- gemeint sind.

    :rotate: besser wärs natürlich die :kr: wären klarer. aber ich bin schon auf die exegetischen Ausflüge der Beteiligten vor einem Sozialgericht gespannt:jay:

    mfg
    S.Glocker

    sorry - habe ihr post nochmals gelesen - sie sagen ja auch schon dass die kdr dies nicht deutlich genug sagen - eben

  • Zitat


    Original von S_Glocker:
    es wird zwar in dkr 001 :kr: gesagt: " Symptome... aus dem Kapitel 18 sind nicht als HD..". Dass heißt m.E. nicht dass alles andere außerhalb Kap. 18 keine Symptome sind.

    Ich denke, wir sind uns einig: eigentlich heißt es das nicht, aber mit der Vorstellung Symptome=Kap.18 lassen sich die DKR viel leichter lesen. Immerhin ist das Kapitel G natürlich auch überschrieben mit
    "Krankheiten des Nervensystems" und nicht mit "Krankheiten und Symptome des Nervensystems".
    Ich gebe zu, es fällt schwer, so einfach zu denken, wie es den Übersetzern bzw. Verfassern der DKR möglicherweise gelang.... :buck:

    Grüsse

    C. Hirschberg