Fallzusammenführung bei kausal unabhängigen Erkrankungen

  • Liebes Forum,

    erstmal Hallo an Alle, ich bin neu hier. Bisher habe ich schon viele Antworten in den bisherigen Beiträgen gefunden, aber nun stehe ich etwas auf dem Schlauch. Es geht um folgende Fälle:

    1. Fall: 23.-24.05.; HD T18.5; OPS 8-101.b - ein "akzidentell" eingeführter Fremdkörper wurde in Narkose manuell aus dem Rektum entfernt. DRG G72B, MDC 06, Partition M.

    2. Fall: 19.-20.06.; HD K4090; OPS 5-530.33 + 5-932.42 - eine Inguinalhernie wurde operativ behandelt. DRG G24C, MDC 06, Partition O.

    Die Kasse verlangt eine FZF wegen Partitionswechsel bei gleicher MDC und Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen. Ich hätte bei einem Partitionswechsel vermutet, dass es sich um die Behandlung einer Erkrankung handeln muss. Dementsprechend war ich der Meinung, dass bei kausal überhaupt nicht zusammenhängenden Zuständen auch kein Partitionswechsel stattfindet.

    Leider finde ich zum Partitionswechsel keine Definition oder passende Urteile im Netz. Kann jemand helfen?

  • Hallo Kermit,

    die Fallpauschalenverordnung sagt folgendes: "(2) 1Eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale ist auch dann vorzunehmen, wenn

    1. ein Patient oder eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthalts wieder aufgenommen wird und
    2. innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ und die anschließende Fallpauschale in die „operative Partition“ einzugruppieren ist."

    MDC beide G, Partitionswechsel von M nach O, die Voraussetzungen sind gegeben, FZ ist durchzuführen. Eigentlich müsste das KIS-System dies automatisch erkennen bei der Abrechnung des 2. Falles.?

    LG Mariel

  • Hallo Mariel,

    unser KIS hat das tatsächlich erkannt - die Akten kamen nur durch Zufall in der falschen Reiehenfolge bei uns an. Weil der 2. Fall vor dem 1. Fall abgerechnet wurde, war es ohne FZF möglich.

    Aber kennst du irgendwo einen Quelle, wo der Begriff Partitionswechsel definiert ist? Bezieht er sich auf die Behandlung oder auf die Person des Patienten?

  • Gefunden bei reimbursement: "Eine Partition beschreibt die zweite und dritte Stelle einer Diagnosis Related Group (DRG). Zusammen mit der ersten Stelle der DRG, die über die Hauptdiagnose einer Major Diagnostic Category (MDC) zugeteilt wird, bildet sie die Basis-DRG. Die Zuweisung einer Behandlungsepisode zu einer der folgenden Partitionen innerhalb einer MDC, hängt hauptsächlich vom Vorhandensein oder Fehlen von Prozeduren (OPS – Operationen- und Prozedurenschlüssel) ab.

    Allgemeine Grundlagen zur Partition:

    • Operativ
      • Vorhandensein mindestens einer OR-Prozedur
      • Zahlen von 01 bis 39 einer Fallpauschale
    • Andere
      • Keine OR-Prozedur, jedoch mindestens eine NonOR-Prozedur (muss für die MDC signifikant sein)
      • Zahlen von 40 bis 59 einer Fallpauschale
    • Medizinisch
      • Weder eine OR-Prozedur noch eine lokal signifikante NonOR-Prozedur
      • Zahlen von 60 bis 99 einer Fallpauschale".
  • Das Problem wird seit Einführung der DRGs kontrovers diskutiert, ohne dass zwischenzeitig offizielle Klarstellungen veröffentlicht worden sind!

    Es gibt aber auch die Sichtweise, dass der Titel des §2 der FPV "Wiederaufname in dasselbe Krankenhaus" impliziert, dass der Patient im Rahmen einer bereits eingeleiteten Behandlung "wieder" aufgenommen wird. Falls eine völlig andere Erkrankung / Unfall zur Aufnahme führt, ist es ein neuer Behandlungsfall, für den die Wiederaufnahmeregelungen nicht vorgesehen sind.

    Vielleicht lässt sich die Diskussion ja auch mal bei der Selbstverwaltung anstoßen!

    Mit den besten Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • .... Falls eine völlig andere Erkrankung / Unfall zur Aufnahme führt, ist es ein neuer Behandlungsfall, für den die Wiederaufnahmeregelungen nicht vorgesehen sind.

    Vielleicht lässt sich die Diskussion ja auch mal bei der Selbstverwaltung anstoßen!

    Hallo,

    bitte nicht, daraus folgen dann endlose Diskussionen, ob denn die Erkrankung A nicht doch irgendwie mit Krankheit B zusammenhängt

    Aber ich sehe es genauso wie mit Verlegungen, innerhalb von 24h woanders aufgenommen = Verlegung, auch wenn medizinisch kein Zusammenhang besteht. Oder Zuzahlungen: 23:50 bis 00:10 sind 2 Tage, genauso wie 07:00 bis Folgetag 10:00, obwohl es gefühlt ungerecht erscheint. Irgendwo müssen klare (!) Regelungen getroffen sein, auch wenn es (wenige) Fälle gibt, die dann einfach hinten runterfallen.

    Gruß

    zakspeed

  • Entschuldigung, ich war ein paar Tage nicht hier im Forum... Der zusammengeführte Fall groupt in die G24C und wir bekommen tatsächlich 208 € mehr, als wir für die beiden einzelnen Fälle erlöst hätten. Auf die Idee, das zu prüfen, hätte ich vielleicht auch selber kommen können. Danke jedenfalls, rokka, für den Hinweis.

  • Hallo,

    auch die KK hat hier nicht aktiv geprüft. Sonst hätten sie eine Aufforderung zur FZF nicht erhalten ;) .

    In Fällen die zu keiner Erlössteigerung durch die FZF führen, habe ich immer zum Telefonhörer gegriffen und mit der KK direkt die Problematik besprochen.

    Im Sinne eines pauschalisierten Systems kann ich die Regelung natürlich nachvollziehen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)