Hallo zusammen,
die MBEG-Flut nimmt bei uns kein Ende. Heute hatte ich eine Rechnungsablehnung seitens KK per MBEG für eine poststat. Behandlung. 1. Behandlung am 2. postop. Tag. , bei einem chirurg. Pat. mit kompliziertem Verlauf. Seitens KK wurde als Begründung nur angegeben, dass die weitere Behandlung auch der Hausarzt hätte machen können.
Diese Ablehnung der Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Die Abrechnung hat ja im zeitlich rechtlichem Rahmen stattgefunden - und ist auch medizinisch begründbar.
Sehe ich das falsch? Auf welcher Rechtsgrundlage agiert die KK? Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage für diese Ablehung?
Vielen Dank für die Infos!
Viele Grüße