Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage:
Unsere Abrechnerin hat eine DRG nur mit dem Pflegeerlös abgerechnet also ohne den eigentlichen DRG Erlös. Traurig, dass das KIS das zulässt , aber es war so... Sie hat es dann gemerkt und danach eine neue Rechnung geschickt. Diese wird nun abgelehnt mit Verweis auf §17c Absatz 2a KHG. Was sagen die Juristen im Forum dazu ? Meine Idee wäre zu argumentieren, dass das gar keine richtige Rechnung war, da ja der DRG Anteil fehlte. Die Rechnung war ja eindeutig unvollständig. Hat jemand eine Idee oder den Fall schon einmal gehabt ?
V. Grüße
Neuroline