Leistenhernienrezidiv keine Hybrid-DRG aber AOP?

  • Guten Tag zusammen,

    hat jemand eine logische oder nachvollziehbare Begründung warum eine normale Herniotomie in eine hybrid-DRG führt und damit potentiell höher vergütet wird als die AOP und die laut unseren Chirurgen anspruchsvollere Rezidiv-Herniotomie nur als AOP vergütet wird (Kontextfaktoren mal ausgenommen)?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Dr. Horndasch,

    meines Erachtens geht die Rezidiv Hernie in die normale aDRG also besser bewertet als Hybrid. Kommt natürlich auf das Verfahren an.

    Gruß die Hütti

  • meines Erachtens geht die Rezidiv Hernie in die normale aDRG also besser bewertet als Hybrid. Kommt natürlich auf das Verfahren an.

    Leider nein. Der OPS ist im AOP-Katalog gelistet und damit brauche ich einen Kontextfaktor für die aDRG, sonst bleibt nur die AOP-Abrechnung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    ich habe das unter - gut gedacht, aber nicht weit genug gedacht - abgehakt...

    Das InEK hat diverse Konstellationen aus den Hybrid-DRGs ausgenommen, die eine erhöhte Fallschwere anzeigen. So hier das Rezidiv, aber z.B. auch onkologische Patienten (C-Nebendiagnose).

    Dass diese Patienten dann in der Praxis - über das DRG-System hinaus - gar nicht unbedingt über die "normale" DRG, sondern über eine AOP abgerechnet werden sollen/müssen, spielte bei der Konzeption offenbar keine Rolle.

    Die "Kontextfaktoren" und andere Bedingungen sind halt für die Hybrid-DRGs und die AOPs nicht identisch...

    Anders kann man das m.E. nicht erklären... Wenn man denn das System überhaupt noch erklären kann...

    Viele Grüße, Jan Helling

  • Hallo liebes Forum, was verstehe ich denn unter ambulanter Hybrid DRG, Hybrid DRG ohne Übernachtung und Hybrid DRG mit Übernachtung.

    Ich kann mir nur erklären das die ambulante Hybrid DRG für die Niedergelassenen ist?

    Lieben Dank für eine Antwort irgendwie stehe ich im Moment auf den Schlauch :)

  • Moin,

    aber die Hybrid-OPS sind doch von der AOP-Abrechnung ausgenommen, selbst wenn am Ende eine normale DRG resultiert, kann nicht auf AOP-Abrechnung abgestellt werden, weil diese OPS ja davon ausgenommen wurden. (sind halt nur noch nicht gelöscht aus der AOP-Liste, vermutlich damit für die Privatversicherten immer noch die AOP-Abrechnung "verhandelbar" bleibt)

    MfG rokka

  • Hallo Rokka,

    wo steht das denn, dass "Hybrid-OPS" von der AOP-Abrechnung ausgeschlossen sind? Ausserdem stehen die OPS-Kodes für die Versorgung von Rezidiv-Hernien gar nicht in den Listen der G09N, G24M und G24N.

    Da diese Kodes aber im AOP-Katalog stehen, gilt für diese Eingriffe die Begründungspflicht, wenn sie stationär erbracht werden sollen. Konsistent ist das natürlich nicht, aber hier arbeiten ja verschiedenste Interessengruppen ohne Koordination aneinander vorbei und lassen sich auch nicht von den Experten der Fachgesellschaften beraten.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von Bartkowski (28. März 2024 um 15:55)

  • Moin,

    hatte ich so verstanden, dass die Kasse nicht auf AOP verweisen darf wenn Hybrid-DRG resultiert. Wenn Sie es als AOP abrechnen wollen, geht es vielleicht ja dennoch.

    MfG

    rokka