• Hallo Alle miteinander,

    ich glaube hier bin ich gefragt.

    Früher habe ich die TEP-Lux ohne adaequates Trauma auch nur mit dem entsprechenden 996er Code der ICD-9 bzw. T84.0 der ICD-10 codiert.

    Ins Grübeln kam ich, als die DKR erstmals veröffentlicht wurden, und darin eine Unterscheidung zwischen der Kombination S73 + Z96 und S73 zur T84 gemacht wurde.

    Zum Mindesten konnte man die Art der Darstellung damals so auslegen. Diese damals noch unter den speziellen DKR zu findende Regelung ist inzwischen weggefallen. Herr Zaiss, der ja maßgeblich bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Regelwerkes beteiligt ist, teilte mir damals mit, dass, wenn es nach dem Wegfall der speziellen Richtlinie keine andere gibt, weiter so verfahren werden kann.

    Bestätigt wurde für mich die Richtigkeit der Kombination S73 + T84.0, als Herrn Selter und mir vom DIMDI unabhängig voneinander mündlich mitgeteilt wurde, dass die TEP-Infektion doppelt zu codieren ist (Osteomyelitis + T84.5). Das bedeutet: hier sind die Folgezustandsregeln anzuwenden (sinngemäß hier also ein Code für die Komplikation als solche (T8er Code) + ein Code für die Art der Komplikation (hier Osteomyelitis (OM)). Da gleiches Recht für alle gilt oder gelten sollte, sind demnach diese Regularien dann auch für die anderen denkbaren Komplikationsfälle anzuwenden.

    Das bedeutet nicht weniger, als dass für die TEP-Luxation ohne adaequates Trauma S73 mit T84.0 zu kombinieren ist. Jedenfalls solange, wie die OM unsinnigerweise zur T84.5 Pflicht ist, da eine Diagnose OM erst histologisch gestellt werden kann, und die Wenigsten eine Probe einschicken.

    Ob nun die S73 oder M24.3ff/M24.4ff anzuwenden ist, sei dahingestellt. Die Wahrheit dürfte in der Mitte liegen. Ich habe mich inzwischen an die S73 der ersten DKR gewöhnt.

    Soweit meine Stellungnahme dazu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Winter,

    Zitat


    Original von winterth:
    [...]dass, wenn es nach dem Wegfall der speziellen Richtlinie keine andere gibt, weiter so verfahren werden kann.


    Das halte ich für eine gewagte These!

    Zitat


    Original von winterth:
    Bestätigt wurde für mich die Richtigkeit der Kombination S73 + T84.0, als Herrn Selter und mir vom DIMDI unabhängig voneinander mündlich mitgeteilt wurde, dass die TEP-Infektion doppelt zu codieren ist (Osteomyelitis + T84.5). Das bedeutet: hier sind die Folgezustandsregeln anzuwenden (sinngemäß hier also ein Code für die Komplikation als solche (T8er Code) + ein Code für die Art der Komplikation (hier Osteomyelitis (OM)). Da gleiches Recht für alle gilt oder gelten sollte, sind demnach diese Regularien dann auch für die anderen denkbaren Komplikationsfälle anzuwenden.

    Das bedeutet nicht weniger, als dass für die TEP-Luxation ohne adaequates Trauma S73 mit T84.0 zu kombinieren ist. Jedenfalls solange, wie die OM unsinnigerweise zur T84.5 Pflicht ist, da eine Diagnose OM erst histologisch gestellt werden kann, und die Wenigsten eine Probe einschicken. .


    Ihre Analogie kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich wird über die Ursache der Osteomyelitis nichts gesagt, wohl aber über die Ursache der Luxation im S-Kode: nämlich traumatisch!

    Zitat


    Original von winterth:
    Ich habe mich inzwischen an die S73 der ersten DKR gewöhnt.


    Das ist ja nun - bei allem Respekt - kein Argument! Es kann mir egal sein, wie und warum Sie für sich etwas kodieren, aber hier im Forum sollten wir doch nach den gegebenen Regelungen forschen. Manchmal bleibt die Antwort sicherlich offen, bzw. es stehen verschiedene Meinungen im Raum. Aber weil sich jemand an diese oder jene Kodierung \"gewöhnt\" hat wäre für mich kein Grund, dem zu folgen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Forum,

    wenn also die S73.0 bei traumat. Luxation einer TEP die HD sein soll, müsste doch dann auch M24.3-/M24.4- HD sein bei nichttraumat. TEP-Luxation, oder?
    (S- bzw. M-Kode als HD vor T ergibt sich m.E. aus D002f, Abschnitt \"Erkrankungen und Störungen nach medizinischen Maßnahmen\").

    Gruß,
    fimuc

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von fimuc:
    wenn also die S73.0 bei traumat. Luxation einer TEP die HD sein soll, müsste doch dann auch M24.3-/M24.4- HD sein bei nichttraumat. TEP-Luxation, oder


    M24.3 heißt: \"Pathologische Luxation und Subluxation eines Gelenkes\" . Die Frage ist, ob unter \"Gelenk\" auch die TEP zu verstehen ist, oder ob damit im engeren Sinne Gelenke zwischen den (natürlichen) Knochen gemeint sind.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    wie auch immer die Antwort auf diese Frage ausfallen mag - sie sollte m. E. ursachenunabhängig gleich ausfallen. Also dann auch bei traumatischer Luxation einer Hüft-TEP die T84.0 als HD und nicht die S73.0-.
    Mir fällt zumindest keine Begründung ein für eine unterschiedliche Betrachtung in Abhängigkeit von traumatischer bzw. nicht traumatischer Ursache, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

    Gruß,
    fimuc

  • Schönen guten Tag fimuc,

    das Problem ist, dass es bei enger Auslegung des Begriffes \"Gelenk\" (ohne TEP) keinen spezifischen Kode für die Erkrankung gibt und man daher auf die T84.0 zurückgriefen muss - im Gegensatz zur traumatischen Luxation.

    Im Übrigen besteht auch ein inhaltlicher Unterschied zwischen einer traumatischen und einer mehr oder weniger spontanen TEP-Luxation: Eine spontane (bzw. durch einfache Bewegung) ausgelöste Luxation spricht für eine Fehllage der TEP (aushebeln des Kopfes aus der Pfanne). Daher handelt es sich hier auch um eine mechanische Komplikation. Im Gegesatz dazu ist bei der traumatischen TEP-Luxation die Luxation eine Folge des Traumas. Dass sich eine TEP leichter luxieren lässt, als ein natürliches Hüftgelenk und daher ein geringeres Trauma ausreicht, ist nun einmal so und sehe ich nicht als eine mechanische Komplikation der TEP an.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herr Schaffert,

    zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
    Was mir jetzt aber immer noch nicht klar ist: wieso sehen Sie im Falle eines Traumas den S-Kode als spezifischer an? Auch hier könnte man doch sagen, \"Gelenk\" betrifft nur natürliche Knochen, deshalb auch bei Trauma die T84.0?

    Gruß,
    fimuc

  • Schönen guten Tag!

    Zitat


    Original von fimuc:
    Auch hier könnte man doch sagen, \"Gelenk\" betrifft nur natürliche Knochen, deshalb auch bei Trauma die T84.0?


    Es heißt aber: S73.0 Luxation der Hüfte. Eine Hüft-TEP würde ich durchaus in der Region Hüfte ansiedeln, aber nicht unbedingt als anatomische Strukur Hüftgelenk bezeichnen.

    Ich gebe zu, dass ist ein bischen Haarspalterei. Deshalb möchte ich meine Aussagen auch lediglich als mögliche Interpretation verstanden wissen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    dem puren Wortlaut nach gebe ich Ihnen völlig Recht.

    Ich will die \"Haarspalterei\" nicht weiter ausdehnen, nur eine Bemerkung noch: Könnte es sich dabei nicht nur um eine sprachliche Ungenauigkeit des DIMDI handeln? In der Überschrift zu S73.- ist von \"Hüftgelenk\" die Rede, auch bei S73.1-. Auch bei anderen möglichen TEP-Lokalisationen (z.B. Knie, Schulter) heißt es \"Gelenk\", wenn es um Luxationen geht ... .

    Beste Grüße,
    fimuc

  • Hallo Alle miteinander,

    nun scheinen ja alle Spitzfindigkeiten geklärt zu sein. Nun ja das „daran habe ich mich gewöhnt“ wahr wohl etwas lax gewesen. Tut mir leid.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass bei einer Luxation ohne adaequates Trauma.der S-Code zum T-Code besser ist. Ich glaube auch, dass wir über die Definition – was Trauma und was Erkrankung (Differenzierung zwischen M und S) ist – vor Jahren mal eingehend diskutiert hatten.

    Anwenden sollte man die Folgezustandsregel. Also T84.0 für die. Z.B. schief eingesetzte Pfanne und S73.00 für die Luxation, wobei nach der Folgezustandsregel, wenn dies der Aufnahmegrund ist, die S73 zwangsläufig die HD sein muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin