Hallo zusammen,
ich muss glaube ich mal was klarstellen:
Meine Zitate stammen aus einer - vorläufigen - Endversion der KFPV, die den an der Erstellung beteiligten Experten (ich bin einer davon) nach der Anhörung der Verbände zugesandt wurde und quasi der konsentierte Endstand ist, der auch am 03.10.2003 veröffentlicht werden soll :rotate:
Dort wird auf die Fälle hingewiesen, die im Jahr 2004 entlassen wurden.
Allerdings hat auch die Aussage Gültigkeit, dass der Katalog nur für Patienten ab Aufnahmedatum 01.01.2004 gültig sein soll.
So! :vertrag:
D.h. nun im Klartext:
- Für 2004 zählen die in 2003 aufgenommenen und 2004 entlassenen Fälle nicht mit, weil 1.) nicht mit G-DRG2.0 abgerechnet, 2.) nicht in 2004 aufgenommen.
- In 2004 zählen die Fälle aber nur bis 31.12.2004 entlassen.
Damit kriegt man dann - leider erst für 2005 - ein für allemal die lästige Überliegerproblematik in den Griff.
Nachteil: In 2004 sind die Fallzahlen planungstechnisch artifiziell niedriger als früher, da die Überlieger fehlen.
Mein Vorschlag derzeit (noch nicht entschieden).
Wir nehmen gleich G-DRG 2.0 für alle in 2004 entlassenen Fälle, dann würden sich eine Menge softwarehersteller wahnsinnig freuen, weil die bei dem Gedanken an zwei gültige Abrechnungskataloge sowieso schoon am verzweifeln sind (manche zumindest ;D )
Ganz genau wissen wir alle es erst aber nach dem 03.10. Dann können wir anfangen zu rechnen.
Bzgl. der Abrechnung mit welcher Baserate (für Optionshäuser) gilt bisher folgendes:
- Fälle aus 2003 mit G-Drg 1.0 und Baserate 2003
- Wenn keine genehmigte Budgetvereinbarung: 2004 mit G-DRG 2.0 und
Baserate 2003, so lange bis Vereinbarung, dann Baserate 2004
Gruss aus München
Michael Wilke :smokin: