Fundstück
Will in diesen unsicheren Zeiten ja nicht für noch mehr Verwirrung sorgen und das Folgende hat natürlich nicht die Wertigkeit einer KFPV, aber:
Kalkulationshandbuch V.2.0 Seite 132:
Dialyseleistungen werden in unterschiedlichen Konstellationen erbracht:
Dialysen für Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, die aus
Anlass der regelmäßig durchzuführenden Blutreinigung das Krankenhaus
aufsuchen, werden im Rahmen des DRG-Systems vergütet.
Für diese Dialysen werden eigene DRG-Relativgewichte ermittelt,
die Behandlungsfälle sind daher in die Kalkulation aufzunehmen.
Dialysen für Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, die wegen
einer Krankheit vollstationär behandelt werden, die mit der Dialysepflicht nicht in direktem Zusammenhang steht (sog. interkurrente
Dialysen), werden im DRG-System ggf. durch einen Zuschlag auf
die Vergütung der Hauptleistung entgolten. Für diese Patienten werden
die Dialysekosten ebenfalls ermittelt und im fallbezogenen
Datensatz dem DRG-Institut mitgeteilt.
Dialysen für vollstationäre Patienten mit akutem Nierenversagen
stehen häufig in Zusammenhang mit der Behandlung eines komplexen
Krankheitsbildes (Polytrauma, Sepsis). Die Kosten dieser Dialysen
sind fallbezogen zu kalkulieren, sie werden bei der Ermittlung
des Relativgewichts für die jeweilige Haupterkrankung berücksichtigt.
Eine gesonderte Vergütung der Dialysen erfolgt nicht.
mfG
C. Hirschberg
p.s.: gibt es Interessenten für ein Unterforum "Fallkostenkalkulation" ?